Wahlkampf 2013

Frage zu Dieselrußemissionen durch Binnenschiffe

04.10.2008: In der Fragestunde der 178. Sitzung des Deutschen Bundestages stellte Hans-Christian Ströbele folgende Frage bezüglich des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:


"Welche Maßnahme wird die Bundesregierung aufgrund ihrer entsprechenden Zuständigkeit nach § 1 Nr. 2 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes gegen die intensiven und für die Anwohner sehr belastenden Dieselrußemissionen von Binnenschiffen sowie insbesondere touristischen Fahrgastschiffen auf den Bundeswasserstraßen, insbesondere auf dem Berliner Landwehrkanal, ergreifen, vor allem von emissionsträchtigeren Altschiffen gemäß § 5 der Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung?

Und ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Initiative zu ergreifen und ähnlich wie bei Automobilen auch die Besteuerung von Binnenschiffen entsprechend dem Schadstoffausstoß zu regeln sowie entsprechend § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Fahrverbote auch für schadstoffträchtige Binnenschiffe im Innenstadtbereich, insbesondere im Berliner Landwehrkanal, einzurichten (grüne Umweltplakette)?"


Die Antwort der Bundesregierung erfolgte durch die Parlamentarische Staatssekretärin Karin Roth:

"Die Bundesregierung unternimmt eine Vielzahl von Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Abgasstandards für Binnenschiffe. Beispiele hierfür sind:

1. Für die derzeit in Überprüfung befindliche EU-Abgasrichtlinie 2004/26/EG hat die Bundesregierung einen Vorschlag für weitere Abgasemissionsstufen vorgelegt, mit dem bis 2016 die Emissionen u. a. von Stickoxiden und Partikeln um mehr als 90% auf ein Niveau, dass dem der konkurrierenden Verkehrsträger entspricht, gesenkt werden sollen.

2. Die Bundesregierung ist maßgeblich beteiligt an den Arbeiten zu einer drastischen Absenkung der Schwefelgrenzwerte auf das Niveau des Straßenverkehrs durch die in Überarbeitung befindliche EU-Kraftstoffrichtlinie 98/70/EG. Vorgesehen ist eine Absenkung des Schwefelanteils im Schiffskraftstoff von 1000mg/kg auf 10 mg/kg ab 1.1.2011 vor. Damit wird für alle Binnenschiffe eine Absenkung der Partikelemission um ca. 10-15% erreicht.

3. Die Änderungs-RL wird derzeit vom EP und EU-Rat abschließend diskutiert und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschie det.

4. 2006 hat die Bundesregierung ein Forschungsvorhaben initiiert, bei dem untersucht wird, unter welchen Bedingungen Dieselpartikelfilter in Binnenschiffen eingesetzt werden können. Das Vorhaben mit einer dreijährigen Laufzeit (2007-2010) wird an 4 Schiffen ( ein Fahrgastschiff) mit Motoren unterschiedlicher Größe und Leistung (davon drei Altmotoren und ein Neumotor) durchgeführt. Ziel des Vorhabens sind Handlungsempfehlungen zum Einsatz von Filtern unter den speziellen Bedingungen der Binnenschifffahrt (große Motoren, sehr lange Dauerlaufzeit, Fahrt im unteren Teillastbereich, etc.). Im Sommer 2008 hat der Berliner Senat ein ähnliches Vorhaben speziell für Fahrgastschiffe im Raum Berlin begonnen. Dabei werden Filter 2 Jahre lang an drei Berliner Fahrgastschiffen getestet. Das Vorhaben läuft in enger Abstimmung mit dem Vorhaben der Bundesregierung.

5. § 5 Binnenschiffs-AbgasemissionsVerordnung gilt nur für neue Motoren. Deshalb hat die Bundesregierung im Jahr 2007 ein Förderprogramm zum Austausch alter Motoren gegen emissionsärmere neue Motoren aufgelegt. Bisher sind bereits für mehr als 200 Motoren Förderanträge gestellt worden."

Die Frage auf den Seiten des Bundestages: DIP-Bundestagsdrucksache 16/10277. Frage Nr. 32