Wahlkampf 2013

Bezüge und Boni deckeln wie in den USA!

11.02.2009: In der 204. Plenarsitzung des Bundestages (16. WP) stellte Christian Ströbele folgende Frage an die Bundesregierung:

Frage an die Bundesregierung:

"Welche Unternehmen - insbesondere Finanzinstitute gemäß § 2 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, FMStFG -, die staatliche Subventionen oder geldwerte Vorteile im Sinne der §§ 6 bis 8 FMStFG beantragten oder zugesagt bekamen, zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Mitarbeitern bzw. Agenten gleich gleichwohl noch jährliche Vergütungen über 400.000 Euro - im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Finanzmarktstabilisierungsfonds- Verordnung, inklusive Gehälter, Boni, Versorgungszusagen, Abfindungen etc. - oder schütten an ihre Gesellschafter Dividenden bzw. andere ungeschuldete Gewinnanteile aus bzw. planen dies in 2009, und auf welche Höhe wird die Bundesregierung diese Ausschüttungen und Bezüge nun deckeln bzw. überschießende Beträge einziehen oder wegsteuern, nachdem kürzlich der Bundesminister des Auswärtigen einen Dividendenstopp forderte (Der Tagesspiegel vom 26. Januar 2009) und der Bundesminister der Finanzen eine Vergütungsgrenze bei 500.000 Euro (Handelsblatt vom 15. Oktober 2008) sowie beispielgebend nun US-Präsident Barack Obama für US-Bankmanager eine Grenze bei knapp 400.000 Euro bzw. 500.000 US-Dollar ankündigten (Financial Times Deutschland, 4. Februar 2009)?"

Antwort durch die Parl. Staatssekretärin, Nicolette Kressl, des Bundesfinanzministers:

"Für Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, sehen § 5 Abs. 2 FMStFV und § 5 Abs. 4 FMStFV Auflagen im Hinblick auf Vergütungssysteme und die Vergütung von Organmitgliedern und Auflagen zur Dividendenpolitik nur für den Fall von Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen vor. Insbesondere soll die Vergütung der Organmitglieder auf ein angemessenes Maß begrenzt werden. Der Fonds soll unter anderem darauf hinwirken, dass Organmitglieder keine unangemessene Gesamtvergütung erhalten, wobei eine monetäre Vergütung über 500.000 Euro grundsätzlich als unangemessen gilt. Außerdem sollen für die Dauer der Stabilisierungsmaßnahmen keine in das freie Ermessen des Unternehmens gestellten Vergütungsbestandteile einschließlich Bonifikationen, die zu einer unangemessenen Gesamtvergütung führen, gezahlt werden. Grundsätzlich sollen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme keine Dividenden gezahlt werden. Eine Rekapitalisierung fand bisher nur bei der Commerzbank AG statt. In diesem Fall wurde eine den Anforderungen des § 5 Abs. 2 Nr. 4 FMStFV entsprechende Begrenzung der Vergütung von Organmitgliedern und im Übrigen nach näherer Maßgabe des Vertrages zwischen der Finanzmarkt-Stabilisierungsanstalt und der Commerzbank AG eine Überprüfung der Vergütungssysteme der Commerzbank-Gruppe vereinbart. Ebenso darf die Commerzbank AG für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 keine Dividenden ausschütten, keine Aktien zurückkaufen und keine sonstigen nicht geschuldeten Leistungen an Aktionäre erbringen. Über die konkreten Vertragsinhalte wurde das zuständige, geheim tagende Gremium des Deutschen Bundestages für den Finanzmarktstabilisierungsfonds ausführlich unterrichtet. Bisher wurden keine Verträge über Risikoübernahmen abgeschlossen. Für die Gewährung von Garantierahmen sieht die FMStFV keine der genannten Auflagen vor. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Vergütung der Organmitglieder von Kreditinstituten, mit denen ausschließlich Garantierahmenverträge abgeschlossen wurden, und über deren Dividendenpolitik. Diese Informationen können im Regelfall den Geschäftsberichten der jeweiligen Gesellschaft entnommen werden. Über nicht abgeschlossene Verwaltungsvorgänge und Geschäftsplanungen von Antragstellern erteilt die Bundesregierung aus Vertraulichkeitsgründen keine Auskunft."

Zugehörige Dateien:
Drucksache 16/11844, Frage 31 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 204. SitzungDownload (653 kb)