Wahlkampf 2013

Öffentliche Gelder und Garantiezusagen ohne Bedingungen und Konsequenzen?

12.11.2008: Dieser Frage ging Christian Ströbele durch folgende mündliche Anfrage im Plenum auf dem Grund:

Frage an die Bundesregierung:

"Wie viel Entgelt für Garantiezusagen hat bzw. wird die Bundesregierung jeweils von Finanzunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) verlangen, die Garantien sowie ggf. weitere Unterstützungen gemäß § 7 f. FMStFG beantragen bzw. schon zugesagt erhielten (wie etwa Hypo Real Estate Bank, Commerzbank etc.), und welche Auflagen gemäß § 5 Abs. 2 bis 4 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung wurden bzw. werden diesen Unternehmen jeweils konkret auferlegt, insbesondere zu Vergütungshöhe, Abfindungen, Boni und anderen Vergütungsteilen von Organmitgliedern sowie zu Beschränkungen und Gestaltungen der Geschäftstätigkeit?"

Antwort durch die Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl (Bundesfinanzministerium):

"Nach § 10 a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds ist die Errichtung eines besonderen Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds vorgesehen. Zusammensetzung und Arbeitsweise dieses Gremiums werden vom Deutschen Bundestag bestimmt. Das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet das Gremium über alle den Finanzmarktstabilisierungsfonds betreffenden Fragen. Im Gegenzug tagt das Gremium geheim und alle Gremiumsmitglieder und Sitzungsteilnehmer sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Allein diesem Gremium gegenüber darf die Bundesregierung zu konkreten Stabilisierungsfällen Auskunft geben und Rechenschaft ablegen."

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Drucksache 16/10802, Frage 36Download (2488 kb)