Wahlkampf 2013

Mündliche Anfrage zu den geplanten Baumfällungen am Landwehrkanal

10.07.2007: Viele Bäume am Kreuzberger Landwehrkanal sind von Fällung bedroht.

Drucksache 16/6079, S.108 Frage Nr: 158 im Plenarprotokoll:

Christian Ströbele:

"Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Informationsveranstaltung "Sicherungsmaßnahmen am Landwehrkanal" am 30. Juni 2007 von Seiten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nicht - wie im Gespräch zwischen Abgeordneten und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 28. Juni 2007 verabredet- Alternativen zum Fällen der Bäume vorgestellt wurden, obwohl die Zeit angesichts der fortdauernden Sperrung des Landwehrkanals in der Bundeshauptstadt drängt, und gedenkt die Bundesregierung als Fachaufsicht, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu veranlassen, Baumfällungen am Landwehrkanal zu unterlassen, da die gemeinsame, nunmehr vom Bezirk initiierte und finanzierte gutachterliche Evaluation möglicher Alternativen im Gange ist, damit die Gefahren am Kanal möglichst rasch beseitigt werden können, ohne eine langfristige Naturzerstörung und Minderung touristischer Attraktivität des denkmalgeschützten Landwehrkanals in der Bundeshauptstadt zu verursachen?"

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick:

"In dem Gespräch am 28. Juni 2007 wurde verabredet, dass am 30. Juni 2007 eine Bürgerveranstaltung stattfinden soll, in welcher der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der Baumbeseitigungen für jeden der betroffenen 15 Bäume in Kreuzberg erläutert wird. Weiterhin war beabsichtigt, dass Gutachter der Bürgerinitiative, des Bezirksamtes und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Versuch unternehmen, Konsens über die Beurteilung von Baumsicherungsmaßnahmen zu erzielen. Als Ergebnis der Bürgerveranstaltung wurden im Bereich des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin und dem Bezirksamt Einzelfalluntersuchungen durchgeführt und - wo möglich - alternative Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Abspannungen unter Inanspruchnahme landseitiger Verkehrsflächen ergriffen.

Zur Beseitigung der bestehenden Gefahr für Leib und Leben sieht die Bundesregierung über die Sicherungen einzelner Bäume hinaus keine Alternative zu einem Mindestmaß an geplanten Baumfällungen. Um der Naturzerstörung entgegenzuwirken, werden Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1 : 5 vorgenommen."