Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel durch die Bundeswehr

30.04.2010: Die Sondereinheit der Bundeswehr "TF 47" wird in Afghanistan mit den Schwerpunkten Terrorismusbekämpfung und Aufklärung eingesetzt. Während in den USA Geheimdienste wie das CIA über paramilitärische Abteilungen verfügen, wird in der BRD seit den Erfahrungen mit der politischen Geheimpolizei in der NS-Zeit darauf geachtet, dass Nachrichtendienste keine exekutiven Maßnahmen durchführen. Hans-Christian Ströbele befürchtet, dass die TF 47 ein Beispiel dafür ist, dass die organisatorische und strukturelle Trennung von nachrichtendienstlichen und exekutiven Maßnahmen immer weiter aufgeweicht wird.

Frage

Inwieweit hat die Sondereinheit der Bundeswehr "TF 47" seit Beginn ihres Einsatzes in Afghanistan nachrichtendienstliche Mittel angewendet, v. a. Führen verdeckter Informanten/ Aufklärer sowie technische nachrichtendienstliche Mittel (bitte vollständige Aufzählung der Mittel sowie Anlässe), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mangels Rechtsgrundlage hierfür die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Bundeswehr sowie die entsprechende Tätigkeit von Sondereinheiten wie TF 47 gestoppt werden muss wie früher schon nach der entsprechenden Fehlentwicklung des Amtes für Nachrichtenwesen der Bundeswehr, das daraufhin teilweise in den BND eingegliedert wurde?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 23. April 2010:

Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Task Force 47 sowie auch für Maßnahmen der Nachrichtengewinnung und Aufklärung des deutschen Einsatzkontingentes der Bundeswehr im Rahmen des Einsatzes der ISAF ist Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem entsprechenden Mandat der Vereinten Nationen und dem Mandat des Deutschen Bundestages. Die in der Task Force 47 eingesetzten Kräfte der Bundeswehr gewinnen Informationen und Erkenntnisse für die eigene Operationsführung mit Mitteln und Methoden der offenen Nachrichtengewinnung und dabei insbesondere auch durch zielorientierte Gesprächsführung mit der afghanischen Bevölkerung. Daneben wird die Task Force 47 durch ein Unterstützungselement verstärkt, in dem Mitarbeiter des BND auf der Grundlage des BNDGesetzes tätig werden.