Schriftliche Anfrage: Sonderabgabe auf Banker-Boni
05.02.2010: Während die Bundesregierung lediglich drohte, die Verantwortlichen für die Finanzkrise zur Rechenschaft zu ziehen, machen Frankreich, GB und die USA ernst: Sie kündigten eine einmalige Sonderabgabe von bis zu 50% auf Banker-Boni an. Hans-Christian Ströbele fragt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, welche konkreten Schritte sie unternehmen will, um das krisenverursachende Geschäftgebaren von Banken zu unterbinden.
Frage:
Welche konkreten Schritte wird hierzulande die Bundesregierung ggf. ergreifen, entsprechend der Ankündigung einer einmaligen Sonderabgabe bis zu 50 Prozent auf Banker-Boni seitens des französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy und des britischen Premierministers Gordon Brown ("da die Prämien für 2009 teilweise aus der Unterstützung der Regierungen für das Bankensystem entstanden sind", Wall Street Journal vom 9. Dezember 2009) sowie des US-Präsidenten Barack Obama (Wall Street Journal vom 12. Januar 2010), und falls die Bundesregierung diesem Beispiel nicht zu folgen bereit ist, wie sonst wird sie die Banken daran hindern, dass diese ihr krisenverursachendes Geschäftsgebaren fortführen wie schon in 2009?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk vom 4. Februar 2010:
Für die Bundesregierung ist es wichtig, dass der Finanzsektor an den Kosten beteiligt wird, die durch die staatlichen Rettungsmaßnahmen in der Krise entstanden sind. Diese Kosten dürfen nicht allein dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Wegen der Ausweichmöglichkeiten der Finanzmarktakteure auf andere Marktplätze muss jede Lösung international abgestimmt werden. Die Bundesregierung diskutiert daher derzeit mit den internationalen Partnern Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Krisenbewältigung. Dabei ist unter anderem eine internationale Finanztransaktionssteuer im Gespräch, aber es werden auch andere Ansätze geprüft, wie z. B. die schwedische Stabilitätsabgabe oder die US-Sonderabgabe für Banken. Auch die von der britischen und der französischen Regierung angekündigte Sondersteuer auf Bonuszahlungen ist eine solche Maßnahme. Um in Zukunft Fehlanreize durch unangemessene Bonuszahlungen zu verhindern, werden die von der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) gebilligten Prinzipien und Standards für solide Vergütungspraktiken des Rates für Finanzstabilität (Financial Stability Board - FSB) von der Bundesregierung konsequent umgesetzt. Die in den Prinzipien und Standards aufgestellten Anforderungen zielen insbesondere auf eine stärkere Ausrichtung der Vergütungsstrukturen auf den längerfristigen Erfolg des Unternehmens und die angemessene Berücksichtigung eingegangener Risiken. Nachdem acht bedeutende deutsche Banken eine Selbstverpflichtung abgegeben und die Bankenaufsicht im Dezember 2009 ihr entsprechendes Rundschreiben zu Vergütungssystemen für Institute veröffentlicht hat, schließt sich nunmehr eine Umsetzung der Vergütungsvorgaben per Gesetz und Rechtsverordnung an.