Wahlkampf 2013

Mündliche Frage: Waren deutsche Behörde an der Festnahme des Deutschen A.S. in Afghanistan beteiligt?

27.10.2010: Übermittelten deutsche Behörden Informationen an afghanische oder US-Sicherheitsstellen vor der Festnahme des Deutschen A. S. in Afghanistan, wie auf www.stern.de am 6. Oktober 2010 berichtet wurde? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um seine Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?

Frage:

Welche Informationen zur Ortung oder Identifizierung über den deutschen Staatsbürger A. S., der in Kabul im Juni 2010 verhaftet wurde, als er auf dem Weg zur deutschen Botschaft gewesen sein soll, der seither auf dem US-Stützpunkt Bagram inhaftiert ist und nun in die USA verbracht werden soll, haben deutsche Stellen zuvor afghanischen oder US-Sicherheitsstellen (direkt oder indirekt, etwa über ISAF) übermittelt (vgl. www.stern.de, 6. Oktober 2010), und welche Bemühungen wurden von deutscher Seite nach Kenntnis der Bundesregierung vor und nach der Festnahme unternommen, um die Rückkehr des A. S. nach Deutschland zu erreichen?

Antwort: Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt Ich möchte die Frage des Abgeordneten wie folgt beantworten: Es wurden keine Daten übermittelt, die nach Kenntnis der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung hätten verwendet werden können. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika dafür eingesetzt, dass der Inhaftierte, der sowohl deutscher als auch afghanischer Staatsangehöriger ist, zum Zwecke der Strafverfolgung in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt wird. Gegen den Inhaftierten besteht ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

[...]

Ströbele: Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um - Sie haben ja zu Recht darauf hingewiesen, dass gegen diesen Mann in Deutschland ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist - diese Person nach Deutschland zurückzuholen und damit den deutschen Strafverfolgungsbehörden uzuführen?

Cornelia Pieper: Wir haben in der Tat mehrmals Bemühungen unternommen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass inhaftierte deutsche Staatsangehöige im Einklang mit den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und unter Beachtung der Menschenrechte behandelt werden. Darüber hinaus liegt es im Interesse der Bundesregierung, dass - wie ich schon sagte - es sehr bald zu einer Überführung des Genannten nach Deutschland kommt und seine Verurteilung hier vor Ort in Deutschland erfolgt.