Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Uganda -Entwicklungshilfe gegen Aufträge an deutsche Unternehmen

30.09.2010: Laut Zeitungsberichten hat der deutschen Botschafter bei der Beschaffung eines Auftrags für einen bayerischen Unternehmer in Uganda geholfen, indem er Hilfsgeldern für Uganda durch das BMZ versprochen hat.

Frage Inwieweit trifft die Schilderung zu (DER SPIEGEL 30/2010, S. 89), wonach der deutsche Botschafter in Uganda unter Umgehung des dortigen parlamentarischen Procedere und des Parlaments durch Intervention u. a. beim dortigen Präsidenten bei der dortigen Wahlkommission sowie bei kritischen Zeitungen dem bayerischen Unternehmen Mühlbauer AG einen 64 Mio. Euro schweren ugandischen Auftrag zur Erstellung biometrischer Personalausweise beschafft hat und in Anerkennung dieser Zusage unmittelbar danach das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Uganda 120 Mio. Euro Hilfe versprochen hat, und hält die Bundesregierung die Förderung wirtschaftlicher Interessen einzelner deutscher Unternehmen unter Umgehung gesetzlicher und demokratischer Zuständigkeiten mit der Forderung nach good governance, die als Voraussetzung für wirtschaftliche Zusammenarbeit immer wieder genannt wird, für vereinbar?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 6. Oktober 2010 Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass bei der Auftragsvergabe rechtsstaatliche Verfahren nicht eingehalten wurden. Es ist festzuhalten, dass die Verantwortung für diesen Auftrag bei der ugandischen Regierung und der Mühlbauer AG liegt. Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Uganda hat im Rahmen seines Mandats zur Förderung der deutschen Außenwirtschaft das Angebot des deutschen Unternehmens flankierend begleitet.

Ein Zusammenhang zwischen der Auftragsvergabe an die Mühlbauer AG und der Zusage von Hilfen besteht nicht. Die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda ist seit Jahrzehnten etabliert.