Wahlkampf 2013

Mündliche Frage: Einsatz von schweren Geschütz in Afghanistan

21.04.2010: Wird durch den geplanten Einsatz von Panzerhaubitzen und MARDER-Schützenpanzern nicht ein neues Bundestagsmandats erforderlich?

Frage:

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der geplante Einsatz von Panzerhaubitzen und "Marder"-Schützenpanzern durch die Bundeswehr in Afghanistan, die teils wenig zielgenau sind und große Kollateralschäden nach sich ziehen können, die gesamte dortige, auf Vermeidung solcher Schäden wie beim Bombardement am 3./4. September 2009 in Kundus angelegte, Einsatzstrategie der Bundeswehr sowie der ISAF in Frage stellen kann, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die geplante Militäroffensive mit der Bundeswehr auch im Raum Kundus eines neuen Bundestagsmandats bedarf sowie nicht ohne bzw. gegen den erklärten Willen der dortigen Bevölkerung - abgesehen von Voten des dortigen Gouverneurs - durchgeführt werden sollte, wie der Präsident Hamid Karsai dies bezüglich der Offensive in Kandahar bereits formulierte?

Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt:

Der Einsatz zusätzlicher schwerer Waffen, der aufgrund der im Norden Afghanistans derzeit vorherrschenden Bedrohungslage mit Schwerpunkt im Raum Kunduz vorgesehen ist, stellt die Einsatzstrategie der Bundeswehr in Afghanistan nicht infrage.

Die Befürchtungen, dass eine unzureichende Zielgenauigkeit dieser Waffen große Kollateralschäden nach sich ziehen könnte, werden durch die Bundesregierung nicht geteilt, da die unterschiedlichen Waffensysteme jeweils der Lage und Bedrohung sowie der Fähigkeiten der einzelnen Waffensysteme angepasst eingesetzt werden.

Der Schützenpanzer MARDER wird bereits jetzt vom Deutschen Einsatzkontingent ISAF im Norden Afghanistans eingesetzt. Um der aktuellen Bedrohung vor Ort gerecht zu werden, ist nun eine Erhöhung der Anzahl der eingesetzten Systeme vorgesehen.

Darüber hinaus soll zusätzlich die Panzerhaubitze 2000 in das Einsatzgebiet verbracht werden. Beim Einsatz dieses Waffensystems sind durch die Wahl der Munitionsarten - Nebel-, Leucht- und Sprengmunition - verschiedene, der jeweiligen Bedrohung angepasste Eskalationsstufen möglich. Insbesondere einem Einsatz von Sprengmunition wird dabei immer eine tiefgreifende und detaillierte Aufklärung der Lage vorausgehen.

Eine Anpassung des aktuellen Bundestagsmandates ist hierfür nicht erforderlich.

Die Entscheidung zum Einsatz schwerer Waffen wird durch die verantwortlichen Führer vor Ort unter Berücksichtigung der vom multinationalen Oberbefehlshaber der ISAF vorgegebenen taktischen Auflagen zur Vermeidung von Opfern unter der unbeteiligten afghanischen Zivilbevölkerung sowie unter Beachtung der Einsatzregeln, Rules of Engagement, erfolgen.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das derzeitige Mandat auch vor dem Hintergrund der Entwicklung der Sicherheitslage im Norden Afghanistans dem Auftrag des Deutschen Einsatzkontingentes Rechnung trägt und weiterhin den Rahmen für unser zielgerichtetes, eigenes Handeln bildet.

Die Äußerungen des afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai zur geplanten ISAF-Operation in Kandahar bei einer lokalen Shura sind unseres Ermessens in einem innenpolitischen Kontext zu sehen. Sie waren publikumsorientiert und vor dem Hintergrund der durch ihn propagierten Versöhnungs- und Reintegrationspolitik wohlkalkuliert.