Schriftliche Anfrage: Wer darf beim Außenminister mitreisen?
26.03.2010: Einladungen in das Gästehaus des Auswärtigen Amtes bzw. Mitreise außenamtsexterner Personen bei Auslandsreisen des Bundesministers Westerwelle seit dem 1. November 2009 sowie Kenntnisse über etwaige Spenden dieser Personen
Frage: Durch welche außenpolitisch-dienstlichen Zwecke waren die Einladungen der Gäste in das Gästehaus des Auswärtigen Amts, die Villa Borsig, seit dem 1. November 2009 jeweils motiviert (bitte vollständig auflisten nach Personen und jeweiligen Zwecken), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Spenden der Eingeladenen zugunsten der Tätigkeit von Kabinettmitgliedern, etwa durch den Milliardär Reinhold Würth, vgl. "Süddeutsche Zeitung" vom 4. März 2010 (bitte vollständig auflisten nach Spenden und jeweils Begünstigten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 19. März 2010:
Die "Berliner Abende" in der Villa Borsig sind Teil des regelmäßigen Austauschs des Bundesministers des Auswärtigen und Stellvertreters der Bundeskanzlerin, Dr. Guido Westerwelle, zu aktuellen außen-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen mit Vertretern aus Diplomatie, Politik, Wirtschaft und Medien. Bislang fanden zwei "Berliner Abende" mit insgesamt 57 Gästen statt. Gemäß § 25 des Gesetzes über die politischen Parteien sind Spenden an politische Parteien, nicht jedoch an einzelne politische Amtsträger zulässig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über Spenden "zugunsten der Tätigkeit von Kabinettmitgliedern" vor.
Frage: Durch welche außenpolitisch-dienstlichen Zwecke war die Mitreise externer Personen des Auswärtigen Amts bei Auslandsreisen des Bundesministers des Auswärtigen seit dem 1. November 2009 jeweils motiviert (bitte vollständig auflisten nach Personen und jeweiligen Zwecken), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Spenden der Mitreisenden zugunsten der Tätigkeit von Kabinettmitgliedern etwa durch den mehrfach mitgereisten Investor Dr. Cornelius Boersch, welcher bislang über 160 000 Euro gespendet haben soll (vgl. DER SPIEGEL vom 8. März 2010, ZDF-Sendung Frontal 21 am 9. März 2010; bitte vollständig auflisten nach Spendern und jeweils Begünstigten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born vom 19. März 2010:
Die Mitnahme von Delegationen aus den Reihen des Deutschen Bundestages, der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien ist seit vielen Jahren gängige Praxis bei den zahlreichen Auslandsreisen von Bundeskanzlern und Bundesministern.
Eine Liste der Reisen, die der Bundesminister des Auswärtigen in Begleitung von Vertretern aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Medien durchgeführt hat, ist beigefügt.
Gemäß § 25 des Gesetzes über die politischen Parteien sind Spenden an politische Parteien, nicht jedoch an einzelne politische Amtsträger zulässig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über Spenden "zugunsten der Tätigkeit von Kabinettmitgliedern" vor.
Das Auswärtige Amt fragt bei der Zusammensetzung von Delegationen nicht nach Parteispenden, Parteizugehörigkeit oder politischen Ansichten der Mitreisenden.
Für die Auflistung der Namen siehe dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701248.pdf S. 20-28