Wahlkampf 2013

Schriftliche Anfrage: Hackerangriff auf Websiten von Wikileaks-Symphatisanten

22.12.2010: Strafbare Hackerangriffe auf Webseiten von Wikileaks-Sympathisanten sowie Ausschluss einer Unterstützung durch Einrichtungen des Bundes

Frage:

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über diejenigen Hacker, die in den letzten Tagen weltweit Hunderte von Webseiten angriffen und zum Absturz brachten, welche aus Solidarität Inhalte der Wikileaks-Webseiten spiegelten, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass zu dieser hierzulande strafbaren Computersabotage (§ 303b des Strafgesetzbuchs - StGB) auch Dienststellen, Bedienstete, technische Kapazitäten oder Fachwissen des Bundes (wie etwa des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) bzw. von diesen beauftragte Dienstleister eingesetzt wurden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder:

Der Bundesregierung liegen zu den Hackerangriffen auf die Webseiten der Sympathisanten von Wikileaks nur allgemein zugängliche Informationen und keine polizeilich belastbaren Erkenntnisse vor. Eine Beteiligung des Bundes an den strafbaren Angriffen ist nicht erfolgt.