Wahlkampf 2013

schriftliche Frage: Merkels Freude über die Tötung Bin Ladens ist politisch und moralisch untragbar.

04.05.2011: Die Erklärung der Bundeskanzlerin , sie freue sich darüber, dass es gelungen ist, Osama Bin Laden zu töten, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, sowie politisch und moralisch untragbar. Ich habe dazu nachstehende Frage an die Bundesregierung gerichtet zur nächsten Fragestunde des Bundestages am 11.5.2011.

Die berechtigte Kritik der Bundeskanzlerin an Guantanamo, Militärsondergerichten und anderem rechtsstaatswidrigem Handeln der USA im Kampf gegen den Terrorismus verliert an Glaubwürdigkeit angesichts der Erklärung ihrer Freude über die Tötung Bin Ladens.

Es wird nämlich immer wahrscheinlicher, dass Ziel der Operation "Geronimo" in der pakistanischen Stadt Abbottabad nicht die Festnahme von Osama Bin Landen durch die US-Spezialeinheit Navy Seals war, sondern dessen Tötung. Dafür sprechen nicht nur Meldungen von CNN vom 2. Mai unter Berufung auf US-Offizielle, es habe sich um eine "Kill-Mission" gehandelt. Vor allem spricht dafür die neue Erklärung des Sprechers des Weißen Hauses von gestrigen Abend, Osama Bin Laden sei doch unbewaffnet gewesen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass mehrere Duzend ausgebildete Kämpfer dieser Einheit, Bin Laden nicht festnehmen konnten, selbst wenn er sich unbewaffnet gewehrt hat - wenn sie es denn überhaupt wollten und versucht haben.

Dringend erklärungsbedürftig ist, wie sich der in dem Haus Überraschte in welcher Situation ohne Waffe gewehrt hat und wie es zu den tödlichen Schüssen kam.

Eine Mission; Osama zu töten, wäre eine extralegale Hinrichtung und mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien, dem Völkerrecht und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu vereinbaren. Der des vielfachen Massenmordes beschuldigte Osama befand sich außerhalb eines Kriegsgebiets. Es spricht vieles dafür, dass er von der großen Übermacht der Spezialeinheit hätte festgenommen und einem rechtsstaatlichen Verfahren zugeführt werden können.

FRAGE Hans-Christian Ströbele an die Bundesregierung Zur Fragestunde des Bundestages am 11.5.2011

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der bei ihrer Aussage, sie freue sich darüber, dass es gelungen ist, Osama Bin Laden zu töten , nachdem gerade aufgrund der Er-klärung des Weißen Hauses vom gestrigen Abend, der Getötete sei unbewaffnet gewesen, immer wahrscheinlicher wird, dass Ziel der Operation "Geronimo" in der pakistanischen Stadt Abbottabad nicht die Festnahme von Osama Bin Landens, sondern dessen Tötung außerhalb eines Kriegsgebietes und außerhalb eines bewaffneten Konflikts war, die einer völkerrechtswidrigen und damit extralegalen Hinrichtung gleichkäme

und

wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussage der Bundeskanzlerin angesichts dessen, dass nach dem Grundgesetz nicht nur die Würde jedes Menschen unantastbar und von aller staatlicher Gewalt zu achten ist, sondern auch die Todesstrafe ausdrücklich abgeschafft ist und eine solche gezielte Tötung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht zu vereinbaren ist?