Wahlkampf 2013

Anfrage zur Auswertung von Mobilfunkverkehrsdaten

08.07.2011: Nachdem kürzlich herauskam, dass Sicherheitsbehörden Millionen von Handy-Gesprächen erfassten, die Demonstranten bei einer Antifa-Demonstration in Dresden am 19.2.2011 geführt hatten (darunter Christian Ströbele), erfragte dieser nun von der Bundesregierung, wie oft und wo ebenfalls ganze Funkzellen ausgewertet und IMSI-Catcher eingesetzt wurden.

Frage: In welchem Umfang fragten Sicherheitsbehörden des Bundes seit 2008 Mobilfunkverkehrsdaten ganzer Funkzellen gemäß § 100g Abs. 2 Satz 2 der Strafprozessordnung, StPO, ab - bitte aufschlüsseln nach Behörde, Jahr, Befristungsdauer, Anlass, Zahl der Datensätze sowie Betroffenen, Ergebnissen, und wie lauten die entsprechenden Angaben für die Anwendung des § 100i StPO - sogenannte IMSI-Catcher zur Erhe- bung von Handystandorten, -geräte- und -kartennummern?

Antwort:Soweit sich die Frage auf Maßnahmen der Strafverfolgung bezieht, die der Anordnungs- und Sachleitungskompetenz der Landesjustizbehörden unterliegen, fallen die erfragten Maßnahmen nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. In diesen Fällen bestehen lediglich Weisungsbefugnisse von Landesbehörden, denen gegenüber die ersuchten Bundesbehörden in polizeifachlicher Verantwortung stehen. Die parlamentarische Kontrolle für diese Maßnahmen wird insoweit von den gesetzgebenden Körperschaften der Länder ausgeübt. Die Anzahl aller durchgeführten Verkehrsdatenabfragen im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts für die Jahre 2008 und 2009 gemäß § 100g Abs. 4 der Strafprozessordnung, StPO, kann der Übersicht auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz entnommen werden. Diese Zahl ist jedoch nicht nach dem Typ der angefragten Daten aufgeschlüsselt. Über die Anzahl der durchgeführten Funkzellenabfragen für die Jahre 2008 und 2009 hat das Bundeskriminalamt, BKA, keine Statistik geführt. Daher können ohne eine für die Beantwortung der Frage erforderliche Auswertung von Ermittlungsakten, die in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden konnte, keine Angaben gemacht werden. Eine rückwirkende Erhebung der erfragten statistischen Daten anhand von Ermittlungsakten würde zu einem unvertretbaren Aufwand führen.

Im Jahr 2010 wurde seitens BKA im Zuständigkeits bereich des Generalbundesanwaltes keine Maßnahme gemäß § 100g StPO durchgeführt. Im Jahr 2011 wurden seitens BKA im Zuständigkeits bereich des Generalbundesanwaltes zwölf Maßnahmen gemäß § 100g StPO durchgeführt.

Im Einzelnen:- In einem Verfahren im Bereich politisch motivierte Kriminalität - LINKS - wurden 10449 Verkehrsdatensätze erhoben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine abschließenden Aussagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen werden können. - In einem anderen Verfahren im Bereich politisch motivierte Kriminalität - LINKS - gemäß § 129 StGB wurden insgesamt fünf Maßnahmen durchgeführt, bei denen insgesamt 9476Verkehrsdatensätze erhoben wurden. Auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass derzeit keine abschließenden Aussagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen werden können.- Im Rahmen von Ermittlungen im Bereich des internationalen Terrorismus gemäß § 129a Abs. 1 StGB, §129b StGB und weiterer Straftaten wurden insgesamt sechs Maßnahmen gemäß § 100g StPO durchgeführt, bei denen insgesamt 4500 Verkehrsdatensätze erhoben wurden. Das Verfahren ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen, so dass auch hier keine abschließenden Aussagen über Betroffene und Ergebnisse getroffen werden können.

Über die im Auftrag des Generalbundesanwalts durchgeführten IMSI-Catcher-Einsätze gemäß § 100i StPO werden seitens BKA die erfragten statistischen Daten nicht erhoben. Eine rückwirkende Erhebung der erfragten statistischen Daten anhand von Ermittlungsakten würde zu einem unvertretbaren Aufwand führen.