Wahlkampf 2013

Oktoberfestattentat: Bundesregierung soll Wiederaufnahme der Ermittlungen anordnen und alle Akten vorlegen!

24.11.2014: Zur aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine grüne Anfrage nach zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 erklären Dr. Konstantin von Notz, stellv. Fraktionsvorsitzender, und Hans-Christian Ströbele:

Die Bundesregierung muss unverzüglich handeln: Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt ist überfällig. Dazu müssen alle Akten auf den Tisch. Es ist völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung nach fast 35 Jahren immer noch den Schleier des Geheimnisses über Hintergründe und mögliche Hintermänner des Attentats legt. Denn die Bundesregierung verweigert nun die Auskunft darüber, ob eine mutmaßliche Schlüsselperson des Attentats als V-Mann einer Sicherheitsbehörde diente. Dieses Verhalten ist angesichts der verstrichenen Zeit, der zahlreichen Opfer des Attentates und mit Blick auf die schützenswerten Interessen der vielen Verletzten und Hinterbliebenen skandalös. Die Bundesregierung sollte nicht zuletzt aus der NSU-Mordserie gelernt haben, dass die Sicherheitsbehörden möglichen rechtsextremen Hintergründen solcher Taten mit aller Sorgfalt nachgehen müssen: so also auch den vielen Hinweisen auf rechte Hintermänner des Münchener Anschlags. Dass der Generalbundesanwalt in seinem Ermittlungsverfahren 1981/82 schon die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen kannte, aber nicht genau genug untersuchte, ist unerträglich. Dass die Bundesregierung vorgibt, bis heute keine Aussagen auf der Grundlage des vollständigen Aktenbestandes treffen zu können, ist gänzlich unverständlich. Nun ist zwingend erforderlich, alle das Attentat betreffenden Akten unverzüglich zusammenzuführen. Die Bundesregierung verweigert bisher wesentliche Maßnahmen zur Aufklärung des verheerenden Attentates. Statt alle Zweifel zu beseitigen, verfestigt sie damit der Eindruck, dass die Behörden etwas zu verbergen haben. Wir werden deshalb in der kommenden Woche auch den Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorgang befassen. Dort sollen die Bundesregierung und ggf. Vertreter der Sicherheitsbehörden insbesondere Klarheit schaffen, ob sie den Waffen- und Sprengstoff-Sammler Lembke als V-Mann geführt haben.

Die Antwort der Bundesregierung vom 21.11.2014 auf unsere Kleine Anfrage ist hier beigefügt:

Zugehörige Dateien:
Kleine Anfrage und Antwort zum OktoberfestattentatDownload (5045 kb)