Wahlkampf 2013

Warum hatten das BMJV und das AA, trotz der Zweifel von Interpol, keine Bedenken gegen eine Fahndung nach Mansour?

01.07.2015: Ströbele befragt die Bundesregierung zur Verhaftung des ägyptischen Journalisten:

Die Frage an die Bundesregierung im Wortlaut:

Warum antworteten das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie das Auswärtige Amt Anfang Januar 2015 auf Anfrage des BKA zu dem Journalisten Ahmed Mansour trotz der bekannten Menschenrechtslage in Ägypten, "dass gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme keine Bedenken bestehen" (SZ-online 23.6.2015), obwohl Interpol im Herbst 2014 nach dem ägyptischen Haftbefehl der deutschen Seite auch sein Bedenken zugeleitet hatte, dieser Haftbefehl missbrauche das Interpol-Instrumentarium und verstoße gegen das Verbot politischer Verfolgung (§ 6 IRG), und weshalb hat die Bundespolizei - im zeitlichen Zusammenhang zu dem Besuch des ägyptischen Präsidenten in Deutschland in Berlin am 3.6.2015 - Herrn Mansour erst am 20. Juni 2015 festgenommen, aber nicht schon bei seiner vorherigen Einreise nach Deutschland aus Sarajewo 16. Juni ?

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Die Antwort der Bundesregierung:

Das Video der Antwort sehen Sie hier.

Das Protokoll der Antwort können Sie hier nachlesen.