Endlich Flüchtlinge im ehem. Gebäude des Bundesinnenministeriums unterbringen
16.12.2015: Angesichts der sich zunehmend verschlechternden äußeren Bedingungen für Flüchtlinge durch die kalte Jahreszeit fragt Hans-Christian Ströbele in der Regierungsbefragung vom 16.12.2015, inwieweit Räume, die durch die öffentliche Hand genutzt wurden, beschlagnahmt und als Flüchtlingsnotunterkünfte zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt insbesondere für die ungenutzten Räume des ehem. Bundesinnenministeriums.
"Herr Minister Schmidt, ich habe eine Frage zu Punkt 7 der Tagesordnung, zur Flüchtlingslage. Gott sei Dank ist der Himmel im Augenblick aufseiten der Flüchtlinge; er schickt mildes Wetter. Aber der kalte Winter steht vor der Tür, und dann suchen viele Gemeinden und Bürgermeister dringend nach Notunterkünften für die Flüchtlinge. Sie erwägen inzwischen - oder führen sie sogar durch - die Beschlagnahme von leerstehenden Privaträumen. Ich frage Sie: Gilt diese Erwägung und die Möglichkeit der Beschlagnahme nach Auffassung der Bundesregierung auch im Hinblick auf Räume, die von der öffentlichen Hand genutzt worden sind, insbesondere auch für das seit April dieses Jahres leerstehende Gebäude des Bundesinnenministeriums, in dem 850 beheizte Räume mit Toiletten und sanitären Anlagen zur Verfügung stünden?"
Die Frage sowie deren Beantwortung durch Bundesminister Christian Schmidt ist im folgenden Video ab Minute 2:45 Uhr zu sehen.