Wahlkampf 2013

Untersützung islamistischer Vereinigungen durch BfV-Gelder?

17.02.2016: In welchem Umfang kooperieren das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Ermittlungsverfahren gegen BfV-Mitarbeiter, die eine islamistische Vereinigung finanziell unterstützt haben, fragte Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde am 17.02.2016 die Bundesregierung.

Frage von Hans-Christian Ströbele: In welcher Weise kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zwecks weiterer Aufklärung mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) bei dessen laufendem Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung ausländischer Terrorvereinigungen gegen einen bekannten sowie mehrere noch zu identifizierende BfV-Mitarbeiter, die den Ex-Verbindungsmann des BfV, Irfan Peci [...] im Herbst 2009 zu mehreren Geldspenden aus BfV-Geldern an zwei islamistische Vereinigungen veranlassten, welche er auch medial über vom Bundesnachrichtendienst (BND) finanzierte Server unterstütze [...], und wann wird das BfV dem GBA die noch gesuchten oben genannten Personen namhaft machen sowie administrative, organisatorische und personelle Konsequenzen aus den verfahrensgegenständlichen Vorgängen ziehen?

Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings: "Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ströbele, das Bundesamt für Verfassungsschutz kooperiert mit dem Generalbundesanwalt bei dem in Rede stehenden Ermittlungsverfahren weitest möglich. "

Nachfrage von Hans-Christian Ströbele: "Herr Staatssekretär, Sie behaupten doch nicht, dass das eine vollständige Antwort auf meine Frage ist, schon gar keine weise. Aber ich will Ihnen dazu vorhalten, was man der Berliner Morgenpost am 14. Februar entnehmen konnte, nämlich dass der Generalbundesanwalt bestätigt hat, dass ein solches Ermittlungsverfahren bei ihm gegen den Herrn Peci, einen ehemaligen Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes oder etwas Ähnliches - einen Zusammenarbeiter mit dem Bundesverfassungsschutz -, geführt wird. Was aber viel interessanter ist, ist, dass auch gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das dem Innenministerium untersteht, ein Ermittlungsverfahren läuft und dass in einem Fall die Person bekannt ist und in dem anderen Fall die zwei Personen nicht bekannt sind. Ist das Innenministerium bereit, dem Generalbundesanwalt diese Namen zur Verfügung zu stellen, oder muss dieser beim Verfassungsschutz eine Durchsuchung beantragen?

Antwort von PStS Dr. Günter Krings: "Zunächst einmal war das insofern eine vollständige Antwort, als es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt und in einer öffentlichen Sitzung keine Details von laufenden Ermittlungsverfahren verkündet werden können. Das wäre ganz wichtig festgehalten zu werden. Wenn Sie allerdings ausdrücklich danach fragen, kann ich erst einmal darauf hinweisen, dass ich bereits in meiner ersten Antwort bestätigt habe, dass es ein solches Ermittlungsverfahren gibt. Ich kann auch sagen: Ja, unter anderem auch gegen Mitarbeiter des Bundesamtes. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist an diesen Vorwürfen nichts dran. Es sind also unhaltbare Vorwürfe. Aber noch einmal: Ich will gar nicht mehr sagen, weil es sich hier um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt und ich dazu in öffentlicher Sitzung nichts sagen kann."

Weitere Nachfrage von Hans-Christian Ströbele: "Dann will ich das noch konkreter machen. Der Zeitung ist auch zu entnehmen - das hat die Zeitung jetzt nicht erfunden, sondern das ergibt sich aus einer Antwort des Generalbundesanwalts an die Zeitung -, dass gegen einen namentlich bekannten und weitere namentlich nicht bekannte Mitarbeiter ermittelt wird. Die Namen der nicht bekannten Mitarbeiter kann doch der Verfassungsschutz dem Generalbundesanwalt geben. Ist die Bundesregierung bereit, diese Namen herauszugeben, ja oder nein? "

Antwort von PStS Dr. Günter Krings: "Ich kann auf meine Antwort verweisen, Herr Kollege Ströbele, wenn es die Präsidentin gestattet, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz weitest möglich mit dem Generalbundesanwalt kooperiert, das heißt auch, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch Informationen zur Verfügung stellen wird."

Das dazugehörige Plenarprotokoll finden Sie hier.

Die Videoaufzeichnung der Frage finden Sie ab Minute 53:00 hier.