Gesetzentwurf zur Streichung des Paragraphen §103 StGB - "Majestätsbeleidigungsparagrafen"
15.04.2016: Hans-Christian Ströbele setzt sich für die Streichung des "Majestätsbeleidigungsparagrafen" im Strafgesetzbuch ein. Zusammen mit anderen Abgeordneten legt der hierfür einen Gesetzentwurf zur Streichung vor. Hier finden Sie alle weiteren Informationen:
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich im Bundestag mit einem Gesetzentwurf für die Streichung des "Majestätsbeleidigungsparagrafen" im Strafgesetzbuch ein. Das unterstützt nun auch die Bundesregierung.
MAJESTÄTSBELEIDIGUNG
Der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches (StGB) trägt den Titel "Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten". Er ist ein Relikt aus der Zeit, als es noch eine Monarchie in Deutschland gab und geht zurück auf den Tatbestand der "Majestätsbeleidigung". Dieser gegenüber dem allgemeinen Beleidigungstatbestand des § 185 StGB mit verschärfter Strafandrohung versehene Sondertatbestand macht in Verbindung mit den Erfordernissen eines Strafverlangens der ausländischen Regierung und der Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung (§ 104a StGB) die Strafverfolgung in derartigen Fällen zum Spielball der Politik.
OFFENER KOALITIONSKRACH
Zu welchen Verwicklungen und politischen Zwängen dies sowie der Tatbestand insgesamt führen können, lässt sich aktuell am Fall Böhmermann-Erdogan beobachten: Die Kanzlerin setzte die jetzt erteilte Strafverfolgungsermächtigung gegen die ausdrücklich Ablehnung der SPD-Regierungsmitglieder durch. Und die Kanzlerin dürfte sich kaum wundern können, dass angesichts des EU-Türkei-Flüchtlings-Deals und ihrer voreiligen Bewertung des Böhmermann-Schmähgedichts diese Entscheidung als Blamage und Einknicken vor Erdogan erscheint. Neu sind diese Schwierigkeiten allerdings nicht. Bereits in den Sechziger Jahren sorgte § 103 StGB für Aufsehen und bekam den Beinamen "Schah-Paragraph", weil der Schah von Persien sich mehrfach darauf berief. Er fühlte sich von deutschen Studenten beleidigt. Die damalige Bundesregierung war durch die Norm ebenfalls erheblich unter Druck geraten. Das ging so weit, dass der Bundesinnenminister nach Teheran reiste und den Schah dazu brachte, das Strafverlangen zurückzuziehen.
WEG MIT DEM "SCHAH-PARAGRAF"!
Über § 185 StGB können Beleidigungen - auch die ausländischer Politiker - geahndet werden. Insofern entsteht durch eine Streichung keine Strafbarkeitslücke. Die Bewertung, ob der Tatbestand einer Beleidigung erfüllt ist oder der Vorgang zum Beispiel durch die Meinungs-und Kunstfreiheit geschützt ist, ist in unserem Rechtsstaat Sache der Strafverfolgungsbehörden und der unabhängigen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Das Völkerrecht steht der Streichung des § 103 StGB nicht entgegen.
GROKO: KEIN HERAUSWINDEN MEHR
Ob die nun von der Kanzlerin angekündigte Aufhebung des Majestätsbeleidigungsparagrafen wirklich ernst gemeint ist, wird sich im Bundestag schon bald zeigen, wenn es darum geht, diesen Paragrafen entsprechend dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sofort zu streichen. Und nicht erst mit Wirkung ab 2018, wie jetzt trickreich von der Kanzlerin gesagt. Sofortige Aufhebung würde bedeuten, dass ein Strafverfahren gegen Böhmermann, falls es überhaupt noch läuft, nur nach dem "normalen" Beleidigungsparagrafen 185 StGB geführt werden könnte. Wobei derzeit völlig offen ist, ob es angesichts der bereits von der Staatsanwaltschaft vorzunehmenden Prüfung eines Vorrangs von Meinungs- und Kunstfreiheit überhaupt zu einer Anklage und einer Verurteilung kommt.
Hier finden Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Streichung des Majestätsbeleidigungsparagrafen (§ 103 StGB).