Wahlkampf 2013

Neuer, fairer Gewerbemietvertrag für Bäckerei Filou unterzeichnet

13.07.2017: Am Mittwoch unterzeichneten im Beisein von MdB Christian Ströbele die Mieter der Kreuzberger Bäckerei Filou und die Eigentümer des Hauses Reichenberger Straße 86, Charles Skinner und David Evans, einen neuen, faireren Kleingewerbemietvertrag, der ein ausgeglicheneres Machtverhältnis zwischen Eigentümern und Mietern zum Ziel hat.

  

Das geltende Gewerbemietrecht kennt kaum Mieterschutz. Viele Kleingewerbe, die wichtig für die Nachbarschaft sind, sind in unseren Kiezen einem hohen Verdrängungsdruck ausgesetzt. Die Eigentümer des Hauses, in dem die Bäckerei Filou ihre Räume hat, haben dies, angestoßen durch Proteste und Appelle aus der Nachbarschaft, durchdacht und als falsch erkannt. Deshalb haben sie sich bereit erklärt, unter der Moderation von MdB Christian Ströbele, einen faireren Gewerbemietvertrag auszuhandeln, der den Mietern auch Planungs- und Investitionssicherheit über einen langen Zeitraum zugesteht und sie stärker vor Verdrängung schützt.

Nach ausführlichen Verhandlungen und verschiedenen Anpassungen konnte gestern der "Ströbele-Skinner-Evans" - Mietvertrag für die Bäckerei Filou unterzeichnet werden. Eine anonymisierte Version des Verhandlungsergebnisses finden Sie unten zum Download.

Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass es sich hier zwar um ein nach unserer Kenntnis einzigartiges Beispiel handelt, wie eine bessere und fairere Machtverteilung zwischen Eigentümern und Gewerbemietern erreicht werden kann. Die Sicherheit bleiben zu können, hat sich sehr stark verbessert. Die Laufzeit verlängert sich immer wieder automatisch um jeweils fünf Jahre, so lange nicht außerordentliche Kündigungsgründe wie extreme hygienische Mängel vorliegen, die nachgewiesen werden müssen. Als beispielhaft kann auch die Regelung zur Mietpreiserhöhung gelten, die sich stark an der Inflationsrate orientiert und nach oben (höchstens 10% in 5 Jahren) und unten (7,5% in 5 Jahren) gedeckelt ist.

Jedoch muss für jeden individuellen Fall jede einzelne Klausel immer neu und auf die jeweiligen spezifischen Bedingungen des konkreten Gewerbes hin betrachtet und überprüft werden.

Beispielsweise haben sich die Mieter in diesem Fall bereit erklärt, die Nebenkostenberechnung aus ihrem früheren Mietvertrag zu übernehmen. Stattdessen hätte auch auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen werden können. Der Fall eines Eigentümerwechsels ist ebenfalls mit einem Kompromiss geregelt. Und so gibt es viele Klauseln, die ein individuelles Aushandlungsergebnis sind.

Wie bei jedem anderen Vertrag auch, sollten Sie deshalb selbstverständlich immer die Regelungen den jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnissen anpassen.


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Unterzeichnung Vertrag Filou

 
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