Wahlkampf 2013

Rentengerechtigkeit - in Ost und West

22.09.2009: Die Linke wirft Christian Ströbele in einem aktuellen Flugblatt vor, er habe 13 ihrer 17 Anträge zu Rentenansprüchen verschiedener ostdeutscher Bevölkerungsgruppen im Mai 2009 nicht zugestimmt.

Tatsächlich sind diese Anträge der Linken in einer Anhörung des Bundestages am 4.Mai 2009 durch die Sachverständigen (z.B. DGB, Deutsche Rentenversicherung Bund, Sozialverband VdK Deutschland e. V., Sozialverband Deutschland e. V. SoVD, Landesseniorenbeirates Thüringen) überwiegend verworfen worden, vor allem weil sie nicht durchdacht seien und verfassungswidrige Ungerechtigkeiten gegenüber West-RentnerInnen nach sich zögen.

Zum Beispiel hätte nach den Vorstellungen der Linken ein Arbeitnehmer in Frankfurt an der Oder bei gleicher Vergütung 30 Prozent mehr Rentenanwart-schaften erzielen sollen als Arbeitnehmer in Frankfurt am Main.

Angesichts dessen hielt auch die ‚Volkssolidarität Bundesverband e.V.’ in jener Anhörung die renten-politischen Vorschläge der GRÜNEN für solider. Dies können Sie/ könnt Ihr hier nachlesen

Diesen grünen Anträgen jedoch stimmte die Linke bemerkenswerterweise nicht zu:

a) Die Grünen hatten am 24. Septmeber 2008 beantragt (BT-Drs. 16/10375), den Rentenwert in Ost- und Westdeutschland sofort anzugleichen, nämlich :

  • schon ab 1.1.2009 alle Kriterien für Entstehung und Berechnung von Renten in Ost und West grundsätzlich zu vereinheitlichen,
  • die Rentenhöhe für aktuellen RentnerInnen in Ostdeutschland zu garantieren sowie
  • aus Steuermitteln die Rentenentgeltpunkte für Geringverdiener in Ost UND West-Deutschland hochzuwerten.

Der bündnisgrüne Antrag zur Verbesserung der Lebenssituation von RentnerInnen in Ostdeutschland

Die LINKE lehnte dies glatt ab und stimmte dagegen!

Das Protokoll des Plenums zum Nachlesen: 2./3. Lesung Bundestag 28.5.2009, 224. Sitzung, Zusatz-Punkt 5, PlProt. S. 24594 ff., Abstimmungs-ergebnis Seite 24.610 D

b) Die GRÜNEN hatten am 21.Januar 2009 unter Lob vieler Sachverständiger beantragt (BT-Drs. 11684), die Rentenansprüche ostdeutscher Frauen, die vor 1992 geschieden wurden und wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit eingeschränkt hatten, zu verbessern sowie ähnlich dem Versorgungsausgleich deren während der Ehezeit fiktiv erworbenen Rentenansprüche aus Steuermitteln anzuheben. Denn die DDR hatte geschiedenen Frauen aus ideologischen Gründen nacheheliche Unterhaltsansprüche sowie Witwenrente versagt, weshalb ihnen vielfach Altersarmut drohte.

Auch dieser Verbesserung mochte die sogen. Linke nicht zustimmen, sondern enthielt sich lediglich - ebenso wie die FDP.

2./3. Lesung im Bundestag am 28.Mai 2009, 224. Sitzung, zu TOP 6 a + 6 b, PlProt. S. 24594 ff, Abstimmungsergebnis: Seite 24.610 C

Die Linkspartei betreibt damit inhaltsleere Stimmungsmache nach dem Motto "Wünsch dir was, wir versprechen dir alles". Sie blockiert aber, wenn es um konkrete Verbesserungen für bedürftige Rentnerinnen und Rentner geht.

Zum Hintergrund:

Die meisten Rentnerinnen und Rentner haben von der Überleitung des Sozialgesetzbuch VI (Renten-recht) auf die neuen Bundesländer profitiert. Die im Gebiet der DDR und der neuen Bundesländer erzielten Verdienste wurden und werden hoch gewertet, womit sich für Berechnung der Renten eine deutlich günstigere Ausgangsbasis ergibt. Die meisten Menschen im Ruhestand haben auch von der anderen Systematik des westdeutschen Rentenrechts profitiert. So werden heute Renten gezahlt, die den Lebensstandard sichern und so werden heute die Renten an die Entwicklung des Wohlstandes angepasst.

Kritik an der Überleitung des westdeutschen Rentenrechts auf die neuen Bundesländer wird immer wieder vorgetragen. In diesem Zusammenhang wird von "Lücken" in der Rentenüberleitung gesprochen. Genau genommen, handelt es sich in der Regel um Forderungen, die im engeren Sinne keine "Lücken" der Rentenüberleitung darstellen. In der Regel handelt es sich um Forderungen, die darauf ausgehen, Teile des Rentenrechts der DDR zu erhalten. Das Rentenrecht der DDR soll für die Sachverhalte erhalten bleiben, in denen es für die Betroffenen günstiger wäre. Für die Sachverhalte, die im SGB VI günstiger geregelt sind, soll das SGB VI gelten. Die meisten Forderungen zielen also nicht auf die Beseitigung von Nachteilen gegenüber den Versicherten in den alten Bundesländern. Sie zielen faktisch auf eine Besserstellung gegenüber den WestrentnerInnen.

Bis zum 31.12.1996 wurden die Renten sowohl nach dem Rentenrecht der DDR wie auch nach dem SGB VI berechnet. Dies war eine Regelung zum Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge bzw. für Bürger, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand waren (und durch das Rentenrecht der DDR bevorzugt worden waren). RentnerInnen, deren Renten in der DDR niedrig waren, sind durch die Rentenüberleitung begünstigt worden. Hätte man das Rentenrecht der DDR beibehalten und einfach die Renten in DM ausgezahlt, dann wären die meisten RentnerInnen deutlich schlechter gestellt worden.

Auch bis zum 31.12.1996 war es aber nicht so, dass die Renten nach dem SGB VI berechnet worden wären und zusätzlich besondere Elemente des DDR-Rentenrechts in die Berechnung der Renten aufgenommen worden wären.