Wahlkampf 2013

Erklärung zur KFOR-Mission

10.06.2010: Christian Ströbele hat sich bei der Abstimmung über die Verlängerung des sog. KFOR-Einsatzes im Kosovo heute enthalten. Dazu hat er eine Erklärung verfasst.

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 GO des Bundestages

Zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 und des militärtechnischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien vom 9. Juni 1999 (TOP 7)

Dem Antrag der Bundesregierung auf Fortsetzung des Einsatzes der Bundeswehr im Kosovo stimme ich nicht zu. Dieser militärische Einsatz ist politisch falsch, ihm fehlt die völkerrechtliche Legitimation.

Auf die UN-Resolution kann der militärische Einsatz der NATO im Kosovo schon lange nicht mehr gestützt werden. Ganz im Gegenteil - von der Bundeswehr wird ein Rechtszustand aufrecht erhalten, der mit dem Bekenntnis des Sicherheitsrates und dessen Auftrag an die Völkergemeinschaft nicht zu vereinbaren ist: die Loslösung des Kosovo aus der Bundesrepublik Jugoslawien und dessen staatliche Selbständigkeit.

In der Überschrift des Antrags und mehrfach im Antrag selbst wird Bezug genommen auf die Resolution der Vereinten Nationen 1244 vom 10. Juni 1999. Mit dieser erhält die Völkergemeinschaft vom Sicherheitsrat die Aufgabe, die multiethnische Gesellschaft, die Rückkehr der Flüchtlinge in ein sicheres Umfeld in ihre Heimat und die territoriale Unversehrtheit Jugoslawiens zu gewährleisten.

Schon in der Präambel dieser Resolution formuliert der UNO-Sicherheitsrat das "Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien".

In der UN-Resolution und in ihrer Anlage I wird mehrfach "die Förderung der Herstellung substantieller Autonomie und Selbstverwaltung im Kosovo unter voller Berücksichtigung der Prinzipen der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien" und "die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge" als Hauptaufgabe genannt.

Für diese Aufgaben sollten die internationalen Truppen, einschließlich die der NATO eingesetzt werden. Nur dazu hatte die Regierung und das Parlament Serbiens im Juni 1999 nach der Bombardierung Serbiens seine Zustimmung gegeben. Dieser Aufgabenstellung hatten auch die Kosovo-Albaner zugestimmt. Diese Vereinbarung wurde im Februar 2008 einseitig mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo aufgekündigt und mit der Anerkennung durch Deutschland der UN-Resolution zuwider gehandelt. Mit der Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes wird somit die UN-widrige Loslösung des Kosovo und dessen Unabhängigkeit gesichert.

Aber auch weitere Aufgaben aus der UN-Resolution wurden durch den NATO-Einsatz in elf Jahren nicht erfüllt: Nicht alle Flüchtlinge und Vertriebenen konnten in eine sichere Heimat im Kosovo zurückkehren. Nach Beginn des Einsatzes wurden noch fast 100.000 Roma und andere Minderheiten verfolgt, beraubt, getötet und vertrieben. Noch heute geht es vielen zurückgekehrten Roma schlecht. Zehntausende müssen weiter in Lagern in anderen Ländern leben.

Sicherheit wird im Kosovo mehr und mehr von der dortigen Polizei garantiert. Nach Auskunft der Bundesregierung mussten selbst bei den jüngsten gewaltsamen Auseinandersetzungen am 30. Mai dieses Jahres in Mitrovica die anwesenden KFOR-Kräfte nicht eingreifen.

Die Fortsetzung des Militäreinsatzes der Bundeswehr im Kosovo auf der Grundlage der UN-Resolution 1244 ist das falsche Mittel zur Gewährleistung von Sicherheit, Rückkehr der Flüchtlinge und Wiederaufbau im Kosovo.

Soweit überhaupt noch internationale Sicherheitskräfte erforderlich sind, sollte in erster Linie nichtmilitärische Unterstützung auf der Grundlage einer neuen Resolution der Vereinten Nationen und mit Zustimmung der Verwaltung im Kosovo und der serbischen Regierung geleistet werden. Deshalb stimme ich zum Antrag der Bundesregierung mit ENTHALTUNG.