Wahlkampf 2013

Neue Sachlage für ein NPD-Verbotsverfahren

01.12.2011: Erklärung von Hans-Christian Ströbele zu einem möglichen NPD-Verbotsverfahren: Neue Sachlage nach der Festnahme des NDP-Funktionärs Ralf Wohlleben.

Inzwischen gibt es neue Verdachtsmomente, dass mindestens Teile der NPD - aus dem thüringischen Landesverband - an Straftaten beteiligt sein könnten oder möglicherweise sogar eine kriminelle oder terroristische Organisation unterstützt haben. Sollte sich bewahrheiten, dass die NPD als Partei - und nicht nur einzelne Mitglieder - in schwere Straftaten verwickelt ist, dann kann für sie nicht mehr das Privileg einer Partei gelten. Damit gestaltet sich die Sachlage für ein NPD-Verbotsverfahren völlig neu. Auf die Problematik der V-Leute käme es dann bei einem Verbotsverfahren nicht mehr an. Entpuppt sich die NPD selbst als kriminelle oder terroristische Organisation oder Unterstützerin, dann würden die Beweise, die die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) liefern, schon für ein Verbot ausreichen.