Wahlkampf 2013

Scheinselbstständige im Bundestag? Staatsanwaltschaft ermittelt

13.03.2012: Zahlte die Bundestagsverwaltung Sozialabgaben für einige ihrer MitarbeiterInnen nicht entsprechend? Hans-Christian Ströbele bat bereits im November 2011 den Bundestagspräsidenten um Akteneinsicht in einen internen Prüfbericht der Bundestagsverwaltung mit dem Titel "Rechtliche Einordnung der Beauftragung von Besucherführern" - ohne Erfolg.

Im Herbst letzten Jahres hatte Christian Ströbele von einer Person, die als Honorarkraft der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages tätig war, erfahren, dass dort über mehrere Jahre gegen die Sozialversicherungspflicht und das Vergaberecht verstoßen worden sein soll.

Anfang November 2011 bat Ströbele in einem Brief an den Bundestagspräsidenten Lammert (CDU) um Einsicht in einen internen Prüfbericht der Innenrevision der Bundestagsverwaltung mit dem Titel "Rechtliche Einordnung der Beauftragung von Besucherführern". In diesem Bericht beschäftigte sich die Innenrevision mit der Frage, ob es scheinselbstständig Beschäftigte in der Öffentlichkeitsarbeit geben könnte. Diese Einsichtnahme wurde bislang verweigert.

Die Bundestagsverwaltung argumentiert, Bundestagsabgeordnete hätten nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages nur Einsichtsrecht in solche Akten, die im Bundestag als Verfassungsorgan entstehen oder die für dieses Verfassungsorgan von der Bundestagsverwaltung geführt werden. Ströbeles Argumentation, es handele sich bei der Angelegenheit eben nicht um eine rein interne Angelegenheit der Bundestagsverwaltung, da diese zur gesetzeskonformen Verausgabung ihrer Mittel verpflichtet sei und Bundestagsmitglieder dies überprüfen können müssten, wollte die Verwaltung nicht folgen. Auch habe es sich nur um einen Berichtsentwurf gehandelt und damit nicht um eine amtliche Information, weshalb MdB Ströbele auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keine Einsicht nehmen könne.

Aktuell hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen "gegen Verantwortliche des Bundestags" wieder aufgenommen. Sie prüft, ob tatsächlich Sozialabgaben für mehrere MitarbeiterInnen des Referats Öffentlichkeitsarbeit nicht entsprechend gezahlt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung (Bund) jedenfalls vertritt die Ansicht, die Beschäftigungsverhältnisse seien sozialversicherungspflichtig gewesen und kündigte im Januar 2012 an, für die Jahre 2006 bis 2009 entsprechende Nachforderungen zu erheben.

"Sollte sich herausstellen, dass der Deutsche Bundestag selbst zur weiteren Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse beiträgt, dann wäre das unerträglich", so Ströbele.