Wahlkampf 2013

A100 Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

10.10.2012: Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die A 100 trotz Planungsmängeln gebaut werden darf, erklärt Hans-Christian Ströbele seine Enttäuschung. Mehr:

  

"Enttäuschende Entscheidung: Trotz Feststellung deutlicher Planungsmängel hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die A 100 gebaut werden darf. Der Senat hat bereits bauvorbereitende Maßnahmen angekündigt, obwohl noch gar keine Mittel im Bundeshaushaltsplan bereitstehen. Auch wenn die Verlängerung der A 100 von Neukölln bis zum Treptower Park rechtlich nun möglich ist, bleibt sie verkehrspolitischer Irrsinn!!

Ich werde mich weiter dafür einsetzen - sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene - diese nicht nur verkehrspolitische, sondern auch finanzpolitische Unverantwortlichkeit zu stoppen. Es gibt eine ganze Reihe von sinnvollen Projekten, die eine halbe Milliarde an Steuermitteln bestens gebrauchen könnten."