Fall Steinbrück: Bundestag soll Nebentätigkeiten präziser regeln und Schlupflöcher schließen.
30.10.2012: Anlässlich der heutigen Veröffentlichung von Herrn Steinbrücks Nebeneinkünften: Bundestag soll Nebentätigkeiten präziser regeln und Schlupflöcher schließen, Abgeordnete sollen sich aufs MdB-Mandat konzentrieren.
Der Abgeordnete Steinbrück hat viele Reden gehalten und damit viel Geld verdient. Das war legitim und nicht verboten.
Allerdings muss die Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter die Haupttätigkeit bleiben. Nebentätigkeiten sind nur neben dieser Haupttätigkeit zulässig. Die Abgeordneten sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Um dies zu ermöglichen, erhalten Abgeordnete auskömmliche Diäten. Das sehen Grundgesetz und Abgeordnetengesetz vor. Hierauf hat das Bundesverfassungsgericht hingewiesen.
Die heutige Veröffentlichung des Abgeordneten Steinbrück macht deutlich, wie dringlich die Transparenz-Regelungen des Bundestages präzisiert und verschärft werden müssen. So muss zum Beispiel deutlicher als bisher und unmissverständlich vom Abgeordneten verlangt werden, die eigentlichen Auftrag- und Geldgeber seiner Nebentätigkeit zu benennen, statt sich hinter Agenturen zu verstecken. Dies ist umso wichtiger, wenn es nicht nur - wie hier - um bezahlte halböffentliche Reden geht, sondern wenn Abgeordnete verdeckt als Berater und Einflussnehmer bezahlt werden.
Nur bei solch möglichster Klarheit der Regelung nämlich können Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Veröffentlichungen Nähe- bzw. Abhängigkeitsverhältnisse ihrer Volksvertreter zu Geldgebern erkennen und bei ihrem künftigen Wahlverhalten berücksichtigen. Dies kann am genauesten nachvollzogen werden, wenn Abgeordneten die Summe ihrer Einkünfte konkret angeben.
Letztlich demselben Ziel, dass Abgeordnete frei und nicht an Aufträge und Weisungen gebunden ihre Tätigkeit ausüben, dient auch, rasch die Abgeordnetenbestechung strafrechtlich zu verschärfen. Dazu haben die GRÜNEN seit langem einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Verabschiedung ist überfällig und sensibilisiert alle Abgeordneten hoffentlich nochmals gegenüber Zuwendungen aus heiklen Nähe-Verhältnissen.
Selbstverständlich dürfen Berufsgeheimnisträger unter den Abgeordneten auch künftig nicht dazu verpflichtet werden, vertrauliche Details über ihre Patienten, Klienten oder Mandanten offenzulegen; dies dient deren Schutz und nicht etwa dem des Abgeordneten. Gleichwohl sollen diese Abgeordneten dann wenigstens die Branche derjenigen angeben, die sie bezahlten.