Wahlkampf 2013

Bundesregierung muss dringend Voraussetzungen für Befragung Snowdens in Berlin schaffen

14.05.2014: Nach mehrfachen Interview-Äußerungen des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses "NSA", wie Edward Snowden vernommen werden könne, sowie zu den Verhandlungen über nötige Aufenthaltsangebote der Bundesregierung hierfür erklärt Hans-Christian Ströbele:

"In der Tat darf der Untersuchungsausschuss bei der Vernehmung des Zeugen Snowden keine Zeit mehr verlieren; das stellte auch dessen Vorsitzender nun in einem Interview fest. Aber weil der Zeuge Snowden in Moskau nicht uneingeschränkt aussagen kann, muss die Bundesregierung jetzt dringend die Voraussetzungen für dessen Zeugenbefragung im Ausschuss in Berlin schaffen: etwa durch eine Aufenthaltsgenehmigung und Bestätigung des Auslieferungsschutzes, welchen der Auslieferungsvertrag mit den USA ohnehin vorsieht.


Quelle: Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Juli 1978: bit.ly/1jHdjR9 (Seite 3 f.: Art. 4 Abs. 1: "(…)Die Auslieferung wird nicht bewilligt (…) politische Straftat, Straftat mit politischem Charakter…(…)": hier ‚Landesverrats‘-Vorwurf der USA)

Zu dieser Amtshilfe für das Parlament ist die Bundesregierung nicht nur direkt nach dem Grundgesetz verpflichtet. Daneben gebietet auch die Strafprozessordnung, welche ebenso für das Untersuchungsausschuss-Verfahren gilt, aus gutem Grund die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, also einen Zeugen von Angesicht zu Angesicht zu befragen."

Quelle: Amtshilfepflicht der Bundesregierung (Art. 35 GG): bit.ly/1jfYqpv

Etwa der interne Prüfbericht der NSA aus 2009 über die US-Überwachungsprogramme nach dem 11.9.2001, auf den sich auch der Zeuge Snowden bereits kritisch bezog, veranschaulicht eindringlich das Ausmaß von Überwachungspraktiken, welche der Zeuge aufzuklären ausdrücklich bereit ist.

Quelle: Interner Prüfbericht der NSA + CIA vom 24.3.2009 über die US-Überwachungsprogramme nach dem 11.9.2001: bit.ly/1leOuJZ (51 Seiten)