Wahlkampf 2013

Bezirk nutzt erstmals Vorkaufsrecht zugunsten Dritter gegenüber privatem Investor

15.12.2015: Heute erklärte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg öffentlich, er werde von seinem Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 66 Gebrauch machen.

  
 

Wohnraum vergesellschaften

Dass der Ankauf der Wrangelstraße 66 durch den Bezirk, trotz einiger Widerstände und nach vielen Bemühungen, offenbar doch noch geklappt hat, ist eine gute Nachricht. Erstmals versucht ein Bezirk sein Vorkaufsrecht gegenüber einem privaten Immobilieninvestor geltend zu machen und Häuser aus der Spekulationsspirale zu befreien. Das kann ein Einstieg in eine weitere Möglichkeit sein, Mietsteigerungen zu entgehen. Wenn die Bezirke endlich wieder in die Lage versetzt werden, ihr Vorkaufsrecht zu nutzen, können die Auswirkungen weit über diesen Präzedenzfall hinausgehen. Besonders wenn es gelingt, die betroffenen Häuser langfristig auch in Genossenschaften oder ähnliche Modelle zu überführen, in denen die Mieter zu ihren eigenen Eigentümern werden.

Auch die Abschlüsse von Abwendungsvereinbarungen können aber Mieterrechte sichern, sogar ohne dass die Häuser tatsächlich gekauft werden müssen. Das wäre sozusagen die "preiswertere" Variante. Dazu benötigen die Bezirke jedoch eine glaubwürdige Möglichkeit, den Kauf durch die Gemeinde anzudrohen. Denn nur dann werden die Käufer eine Abwendungsvereinbarung auch unterschreiben, in der sie bestimmte Mieterschutzrechte im Austausch für die Erlaubnis zum Kauf garantieren.

Der Senat hat diese preiswerte Möglichkeit des Mieterschutzes offenbar noch immer nicht auf dem Schirm. Er ist jetzt am Zug, einen landesweiten Ankauffonds aufzulegen. Die Bezirke haben dazu einfach keine Mittel und benötigen die Unterstützung des Landes. Entsprechende Anträge der Grünen in Bezirk und Land wurden von der großen Koalition auf Landesebene abgelehnt.

Außerdem müssen die Renditevorgaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vom Senat abgeschwächt werden. So könnten diese als Dritte den Bezirken regelmäßiger helfen, das Vorkaufsrecht auszuüben, ohne selbst wiederum sofort die Mieten anzuheben. Die Wohnungsbaugesellschaften Berlins müssen ihren Wohnungsbestand erweitern können, ohne sofort im ersten Jahr zu hohen Gewinnen verpflichtet zu sein.

Verschiedene Anträge und Drucksachen zu diesem Thema finden Sie hier:

Antrag auf Landesebene

Nachfrage auf Landesebene

Jüngster Antrag auf Bezirksebene