Wahlkampf 2013

Fahrverbot als Nebenstrafe verfassungsrechtlich bedenklich

21.12.2016: Erklärung von Hans-Christian Ströbele zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, das Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für alle Straftaten zu ermöglichen:

"Wie der Bundesjustizminister dem Kabinett wider besseres Wissen einen solch unsinnigen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen kann, erschließt sich nicht. Ein Fahrverbot als Nebenstrafe für alle Straftaten zu ermöglichen ist nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Anders als die Geldstrafe, deren Höhe sich an dem Einkommen des Verurteilten orientiert, kann das Fahrverbot nicht individuell schuldangemessen ausgestaltet werden. Was für einen Lehrling oder Familienvater auf dem Lande existenzbedrohlich sein kann, belastet einen Bewohner einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgten Metropolregion wenig. Wer hingegen keine Fahrerlaubnis hat, wird dadurch auch keine Freiheitsstrafe abwenden können und somit möglicherweise noch benachteiligt. Dieselbe Strafe führt so zu einer faktischen Ungleichbehandlung.

Für den Täter ist es auch wenig verständlich, warum ihm bei einer Tat, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines KfZ steht, das Führen eines Fahrzeugs verboten wird."