Wahlkampf 2013

Ströbele zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren

18.01.2017: "Beide Verbotsanträge waren falsch. Sie nutzen NPD-Propaganda. Die Nazi-Gefahr muss politisch bekämpft und der Geldhahn zugedreht werden"

Schon 2013 schrieb Ströbele auf Facebook: "Nach einem Verbot könnten sich die Mitglieder als Märtyrer präsentieren. Die Kader und Aktivisten gäbe es weiter. Rassistisches Denken und Propaganda bestünden fort. Aufmärsche und Veranstaltungen werden heute schon nicht mehr von der NPD angemeldet, sondern durch Einzelpersonen aus Kameradschaften. Ein Verbot der NPD würde daran nichts ändern. Deren Mitglieder und Rassisten würden - wie gehabt - in neue Parteien gehen. Die Partei "Die Rechte" steht schon bereit. Ein kleinerer Teil könnte sich radikalisieren, noch gewalttätiger werden, gar in die Illegalität abtauchen. Deren Bekämpfung wird damit nicht leichter.

Ein Verbot der NPD hilft nicht gegen rechte Gewalt und Mord, nicht gegen rassistische Parolen auf Demos, nicht gegen sogenannte befreite Zonen, nicht gegen Vertrieb hetzerischer Musik- CDs, nicht gegen Hess-Gedenkfeiern, Sonnenwendfeiern oder andere rechte Aufmärsche, Konzerte und Veranstaltungen.

Die Finanzierung von Propaganda und Aktivitäten der NPD aus Steuermitteln ist fürwahr ein großes Ärgernis. Anstelle eines Verbotsverfahrens sollte versucht werden, diese Geldvergabe zumindest stark einzuschränken, durch Gesetzesänderungen und Gerichtsverfahren. Juristische Gutachten stützen solche Überlegungen. Auch die Gewerkschaft der Polizei fordert die Prüfung dieses Weges, um der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Letztlich muss Rechtsextremismus beharrlich politisch bekämpft werden und rassistisches Denken durch Bildung und Aufklärung. Auch auf den Straßen und Plätzen durch Kundgebungen und Demonstrationen. Erste Erfolge sind der starke Rückgang der Teilnehmerzahlen an Aufmärschen und rassistischen Veranstaltungen: dank des Widerstandes zivilcouragierter Bürgerinnen und Bürger."

Ein Interview vom 2013 zum NPD-Verbotsantrag lesen Sie HIER.

Einen Kommentar aus dem Jahr 2013 finden Sie HIER.