Wahlkampf 2013

Rede im Bundestag zum Kooperationsabkommen im Sicherheitsbereich mit Ägypten und Tunesien

28.04.2017: Rede von Hans-Christian Ströbele im Deutschen Bundestag vom 27. April 2017 zu TOP 33 Kooperationsabkommen im Sicherheitsbereich mit Ägypten und Tunesien. Die Rede wurde zu Protokoll gegeben. Hier können Sie die ganze Rede lesen:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesregierung plant erneut mit zwei Staaten Sicherheitsabkommen zu schließen, in denen die menschenrechtliche Lage problematisch ist. Besonders mit Ägypten steht ein Land zur Debatte, in dem mit staatlicher Beteiligung systematische Menschenrechtsverletzungen wie Folter, willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen sowie Unterdrückung der Opposition oder die Anwendung der Todesstrafe alltäglich sind. Es ist daher dringendst geboten klarzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Deutschland Sicherheitsabkommen mit Staaten schließen sollte und mit welchen Staaten wir gar nicht zusammenarbeiten sollten. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, aber es macht einen großen Unterschied, mit welchen Ländern die Bundesrepublik zusammenarbeitet und welche Sicherheitsbehörden sie damit legitimiert und unterstützt.

Die Bundesregierung sieht das offenkundig anders: Sie hält daran fest, immer wieder die gleichen Textbausteine für die Abkommen zu verwenden. Dieser Standardtext enthält aber keine verbindlichen und überprüfbaren Bedingungen bezüglich der Achtung der Menschenrechte oder Rechtsstaatsprinzipien. Solange die Bundesregierung nicht bereit ist, Sicherheitszusammenarbeit neu zu gestalten und in den Abkommen, die Staaten in konkreten verbindlichen Klauseln zur Einhaltung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards zu verpflichten, können wir einer solchen Zusammenarbeit nicht zustimmen. Unsere Fraktion hat das bereits Ende 2014 in einen Antrag gefordert, doch die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag weiter ab.

Zwar ist die Präambel des Gesetzentwurfs, nach der die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ägypten unter Beachtung von Grund- und Menschenrechten zu erfolgen habe, begrüßenswert, aber die bloße Erwähnung von Menschenrechten im Text reicht bei Weitem nicht. Es müssen überprüfbare menschenrechtliche Standards und deren Kontrollen vereinbart werden. Dafür braucht es klare Definitionen und eine Exit-Option bei Nichteinhaltung. Das alles fehlt völlig. Der Bundestag ist während der Verhandlungsphase der Abkommen wieder nicht ausreichend über die verhandelten Punkte informiert worden. Wieder gibt es keine Pflicht der Bundesregierung dem Bundestag Berichte über die Tätigkeiten und Erfahrungen der Verbindungsbeamten vorzulegen. Wir fordern erneut, dass anhand klarer und vorab verbindlich festgelegter Kriterien über Fort- oder Rückschritte im Bereich der Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung in den jeweiligen Kooperationsländern berichtet werden muss. Anhaltend negative Ergebnisse müssen zu einer Aussetzung oder Beendigung des Sicherheitsabkommens führen.

Im April 2016 haben wir die Bundesregierung gefragt, ob jemals ein geplantes Sicherheitsabkommen aufgrund einer bedenklichen Menschenrechtslage nicht abgeschlossen wurde. Es gab keinen einzigen Fall. Das ist eine erschütternde Bilanz. Das bedeutet, dass nicht mal eine desaströse menschenrechtliche Lage, wie in Saudi-Arabien Grund genug ist, um auf ein solches Abkommen zu verzichten.

Desaströs ist auch die Lage in Ägypten. Zum Beispiel wurde diese Woche ein Video in sozialen Netzwerken veröffentlicht, das sowohl Amnesty International als auch die New York Times für authentisch halten, dass zeigte, wie Mitglieder des Ägyptischen Militärs im November 2016 im Norden der Sinai-Halbinsel mehrere unbewaffnete auf dem Boden liegende Gefangen erschießen. Danach platzieren die Soldaten Waffen neben den Toten und Filmen sie für ein Propagandavideo der Ägyptischen Armee. Ein weiteres Beispiel ist der Fall des gefolterten und ermordeten italienischen Studenten Giulio Regeni der international für Empörung gesorgt hat, in dem vieles auf eine Verstrickung der ägyptischen Behörden hindeutet. Organisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International dokumentieren seit Jahren Fälle von Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Wir wissen, dass der NSS fürchterlich foltert. Selbst Mitarbeiter des Bundeskriminalamts haben größte Bedenken geäußert, die Sicherheitspartnerschaft mit Ägypten weiter fortzusetzen oder zu intensivieren. Letzten Monat hat Ägyptens höchstes Berufungsgericht zehn Todesurteile gegen Fußball-Ultras bestätigt, die an den Ausschreitungen in Port Said beteiligt gewesen sein sollen. In den letzten Jahren ergingen gegen hunderte Personen, nach übereinstimmend als grob unfair bezeichneten, Gerichtsverfahren Gefängnisstrafen oder Todesurteile. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit werden immer stärker eingeschränkt.

Die Bundesregierung selbst antworte auf die Kleine Anfrage 2016 "dass bei Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen sowie bei Nichteinhaltung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze die polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen Staaten reduziert beziehungsweise komplett eingestellt wird." Was muss denn noch aus Ägypten bekannt werden, damit die Bundesregierung endlich die Zusammenarbeit einstellt?

Es ist mit diesen Kooperationsabkommen einfach nicht sichergestellt, dass die Ausbildung, das Know-how und die Ausrüstung nicht für solche schweren Straftaten und Menschenrechtsverletzung wie ich Sie beschrieben habe genutzt werden. Wer glaubt mit solchen Sicherheitsbehörden, ein Kooperationsabkommen schließen zu können ohne sich für die gravierenden Menschenrechtsverletzungen möglicherweise mitverantwortlich zu machen, täuscht sich entweder selbst oder die Bevölkerung und den Bundestag. Bei der momentanen Lage in Ägypten kann niemand, der Menschenrechten Geltung verleihen will, die ägyptischen Behörden ausbilden, unterstützen und ausrüsten wollen. Daher lehnen Wir die Sicherheitsabkommen mit Ägypten und Tunesien ab.