Wahlkampf 2013

Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushaltes

12.11.1999: Schriftliche Erklärung

Erklärung nach § 31 GO

der Abgeordneten Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele, Irmingard Schewe-Gerigk, Steffi Lemke, Claudia Roth (Augsburg) und Sylvia Voß (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts- Haushaltssanierungsgesetz -

(Tagesordnungspunkt 11 a)

Die Sanierung des Staatshaushaltes ist notwendig. Die Politik von 16 Jahren konservativ-liberaler Regierungszeit, die auf Kosten der zukünftigen Generationen den Schuldenberg der öffentlichen Kassen immens in die Höhe getrieben hat, muß die neue Bundesregierung und damit die rotgrüne Koalition beenden. Deshalb lehnen wir das heute zur Abstimmung stehende Haushaltssanierungsgesetz nicht ab.

Wie bisher sind wir jedoch der Auffassung, daß die Konsolidierung der Staatsfinanzen nicht alleine über eine Kostenbegrenzung" auf der Ausgabenseite, sondern auch über die Verbesserung der Einnahmesituation im Bundeshaushalt erreicht werden muß. Deshalb sehen wir das steuerliche Heranziehen großer Vermögen nicht nur als sinnvollen Beitrag zur Konsolidierung des öffentlichen Haushalts, sondern auch als wichtiges Element zur Herstellung sozial gerechter Umverteilung in unserem Land.

Aus diesen Gründen halten wir es nach wie vor für den richtigen Weg, auch Instrumente wie die Vermögensteuer oder die Vermögensabgabe wiedereinzuführen.

Problematisch sehen wir nicht nur im Haushaltssanierungsgesetz, sondern auch im noch zu verabschiedenden Bundeshaushalt 2000 die Entscheidungen zur Senkung der Rentenbeiträge für Erwerbslose und die Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe. Hier zeigt sich, daß pauschale Ausgabenbegrenzung im Bundeshaushalt vor allem zu Lasten der sozialpolitischen Leistungen geht. Eine solche Gewichtung darf es in dieser Form im Haushalt 2001 nicht geben.

Trotz der Kritikpunkte lehnen wir das Haushaltssanierungsgesetz nicht ab, da nach erheblicher steuerlicher Entlastung der geringeren und mittleren Einkommen durch die Steuergesetze für 1999 und nach der Erhöhung des Kindergeldes nun auch die Weitergabe des Kindergeldes an Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen als weiterer Schritt zu mehr soziale Gerechtigkeit führt.

Dieser Schritt darf allerdings nicht der letzte sein, deshalb werden wir uns weiterhin für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit innerhalb der Koalition und mit Bündnispartnerinnen und -partnern einsetzen.