Wahlkampf 2013

Deutsche Beteiligung an der NATO Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo - Antrag

13.11.1998: Schriftliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Annelie Buntenbach, Monika Knoche, Christian Simmert, Hans-Christian Ströbele und Irmingard Schewe-Gerigk (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Deutsche Beteiligung an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (Tagesordnungspunkt 11)

Die Entscheidung heute kann nicht herausgelöst werden aus dem Kontext des von der NATO ohne UNO-Mandat aufgebauten Drohszenarios gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien, über dessen deutsche Beteiligung noch der 13. Deutsche Bundestag am 16. Oktober 1998 abgestimmt hat. Wir haben diese Selbstmandatierung der NATO als Verstoß gegen internationale Völkerrechtskonventionen abgelehnt. Bombardierungen wären sicherlich kein geeignetes Mittel gewesen, die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Selbstverständlich begrüßen wir jede Verbesserung ihrer Situation nachdrücklich, insbesondere daß sie vor dem Winter noch aus den Wäldern zurückkehren konnten.

Der Einsatz der OSZE-Beobachter zur Überwachung ist ein Schritt ziviler Konfliktbewältigung - auch nach unserer Auffassung sind die eingesetzten multinationalen Peace-keeping-Einheiten unter Leitung der OSZE die geeigneten Kräfte für die Schaffung eines Sicherheitssystems auch im Kosovo. Aber wir können nicht übersehen, daß mit dem heute zur Abstimmung anstehenden Beschluß über den "Einsatz bewaffneter Streitkräfte mit dem deutschen Beitrag zu der NATOLuftüberwachungsoperation" die Fortsetzung der völkerrechtswidrigen militärischen Drohung vom Oktober ist und eine Militäraktion der NATO. Dies gilt genauso für den für kommende Woche geplanten Beschluß über die Stationierung einer NATO-Interventionstruppe. Auch für diese Militäraktionen in und gegen Serbien gibt es kein UNO-Mandat. Der Resolution des Sicherheitsrates 2203/98 vom 24. Oktober 1998 ist ein solches Mandat nicht zu entnehmen. Außerdem handelt es sich nach unserer bisherigen Kenntnis bei der geplanten Bundeswehrbeteiligung an dieser Interventionstruppe um einen Out-of-area-Einsatz von Krisenreaktionskräften, was wir aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen. Nicht die Bundeswehr, der der frühere Verteidigungsminister Rühe gegen unsere Überzeugung und unser Votum immer mehr Aufgaben im Zusammenhang mit der deutschen Außenpolitik zugewiesen hat, ist die richtige Instanz, um solchen Schutz sicherzustellen.

Hinzu kommt, daß die friedlichen Mittel zur Konflikteindämmung, auf die wir seit Jahren bei der leider absehbaren Eskalation des Konflikts hingewiesen haben, von der vergangenen Bundesregierung, bei weitem nicht ausgeschöpft worden sind - von effektivem Embargo konnte keine Rede sein. Stattdessen wurden weiter Flüchtlinge in die Krisenregion abgeschoben. Die Aufrüstung der UCK wurde und wird nicht effektiv unterbunden. Von Teilen der Öffentlichkeit wird dies als Signal internationaler Unterstützung nicht nur der Autonomiebestrebungen, sondern auch deren gewaltsamer Durchsetzung interpretiert. Dies hat konfliktverschärfende Wirkung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, dem die alte Bundesregierung nicht nachgekommen ist und dessen sich die neue Regierung jetzt annehmen muß.

Da wir zwar vom Grundsatz her den Einbezug der OSZE in die Konfliktbewältigung begrüßen, den Kontext von NATO-Aktionen und Strategie, in dem dieser Einbezug steht, ablehnen, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.