Wahlkampf 2013

Korruptionsregister ist Voraussetzung für effektive Korruptionsbekämpfung!

20.03.2009: Rede im Plenum des Bundestages

"Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

In einem Punkt haben Sie recht, Herr Nüßlein: Sie fordern Nachdenken. Aber dazu haben Sie mindestens sechs Jahre lang Zeit gehabt. Im Jahr 2002 hatte Rot-Grün den ersten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters vorgelegt. Diesen haben Sie damals abgelehnt. Sie haben ihn dann zu Fall gebracht. Deshalb hat das Gesetz keine Gesetzeskraft erlangt. Spätestens seit dem Jahr 2002 hätten Sie also Gelegenheit gehabt, nachzudenken. 6 Jahre lang! Entweder haben Sie offenbar nicht nachgedacht, oder das Nachdenken war erfolglos. Jedenfalls ist nichts dabei herausgekommen. Das ist Ihre Politik in Bezug auf die Bekämpfung der Korruption: Worte und nochmals Worte, aber keine Taten. Sie tun nichts.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: 7 Jahre lang waren Sie an der Regierung!)

  • Sie haben damals über den Bundesrat verhindert, dass ein fertiges Gesetz, dessen Entwurf der Deutsche Bundestag in dritter Lesung verabschiedet hatte, Gesetzeskraft erlangen konnte. Nun stehen wir heute wieder vor demselben Problem.

Das ist kein Spleen des Abgeordneten Ströbele oder der Fraktion der Grünen; vielmehr hat der Bundesrat den Deutschen Bundestag noch im Juli 2008 aufgefordert - hören Sie zu, Herr Kollege Nüßlein! -, den Entwurf eines Gesetzes über die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters vorzulegen.

Das heißt, wir folgen einem Petitum des Bundesrates, natürlich unserer eigenen Intention und nicht zuletzt der mehrfachen Aufforderung von Transparency International. Diese Organisation sagt immer wieder: Ein solches Korruptionsregister fehlt zur Bekämpfung der Korruption in Deutschland.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun komme ich auf Ihre Bedenken zu sprechen. In den meisten großen Bundesländern gibt es bereits ein Korruptionsregister. Es gibt ein Korruptionsregister in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In all diesen Landesregelungen - manchmal handelt es sich um Gesetze, manchmal nur um Verordnungen - wird davon ausgegangen, dass ein mehr oder weniger starker Verdacht ausreichen muss, um ein Unternehmen in einem Korruptionsregister aufzuführen, damit die Alarmglocken bei den Behörden klingeln und sie prüfen können, ob sie mit einem solchen Unternehmen ein größeres Geschäft machen wollen oder nicht. Das heißt, Sie werfen all diesen Bundesländern, in denen Sie die Regierung führen, vor, etwas Rechtsstaatswidriges zu praktizieren. Das ist natürlich absoluter Unsinn.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn es geht hier nicht um eine Vorverurteilung, sondern darum, dass ein starker, richterlich bestätigter Verdacht vorhanden ist, dass es eine Auffälligkeit gab, eine Bestechung vorliegt oder andere Tatbestände erfüllt sind, die auf Korruption schließen lassen. Wenn man es so macht, wie Sie es vorschlagen, nämlich Registrierung nach einer rechtskräftigen Verurteilung, dann wird man erst Jahre nach einem solchen Delikt aktiv. Dann gibt es möglicherweise die betreffende Firma oder die betreffende Person gar nicht mehr, die deshalb verurteilt wurde. Man kann dann nicht mehr tätig werden. Es geht aber darum, eine Gefahr für die öffentliche Verwaltung zu bannen, damit sie keine Gelder verschwendet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir fordern deshalb die Einführung eines solchen Registers. Vorliegen müssen entweder eine strafrechtliche Verurteilung, der Erlass eines Strafbefehls - das heißt, auch hier war ein Richter tätig und hat geprüft - oder ein dringender Tatverdacht, der durch einen Richter festgestellt werden muss. Aufgrund eines dringenden Tatverdachts kommen Sie unter Umständen auch ohne eine Verurteilung ins Gefängnis, nämlich in Untersuchungshaft. Wenn ein Richter einen dringenden Tatverdacht feststellt und die anderen Haftgründe vorliegen, können Sie auch vor einer Verurteilung sogar der Freiheit verlustig gehen, also ins Gefängnis kommen, und zwar manchmal für lange Zeit, für Monate oder sogar für Jahre."

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Ströbele, achten Sie bitte auf die Zeit.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Was wir fordern, hat wesentlich geringere Folgen. Wir wollen den Staat und die Allgemeinheit davor schützen, dass Firmen, die mit Bestechung und anderen Korruptionshandlungen unlauteren Wettbewerb gegenüber anderen betreiben, den Staat erheblich schädigen und deshalb schädlich für die Allgemeinheit sind. Deshalb brauchen wir ein Korruptionsregister. Ihnen stünde es gut an, endlich den Worten Taten folgen zu lassen und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen."

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)