Wahlkampf 2013

Freilassung der Miami Five!

27.04.2012: In einer Rede im Bundestag fordert Hans-Christian Ströbele die Freilassung der "Miami Five".

TOP 29: Freilassung der Miami Five (LINKE)

Das Schicksal der sogenannten Miami Five gehört zu den dunklen Kapiteln der US Justizgeschichte. Es ist im Zusammenhang mit der jahrzehntelangen Embargopolitik der USA gegen Kuba zu sehen, die sogar der Papst bei seinem jüngsten Besuch in Kuba kritisiert hat. Es hat zu tun mit aggressiven und kriegerischen Aktionen von Exilkubanern in Florida gegen Kuba.

Im September 1998 wurden die Miami Five, die fünf Kubaner Antonio Guerrero Rodríguez, Fernando González Llort, Gerardo Hernández Nordelo, Ramón Labañino Salazar und René González Sehwerert in den USA von der Bundespolizei FBI verhaftet. Ihnen wurde vorgeworfen, Mitglieder eines "Wasp Network" zu sein, das exilkubanische Gruppen ausspioniert haben soll. Um Anschläge auf Einrichtungen und Personen auf Kuba zu verhindern, sollen sie exilkubanische Terrororganisationen in Florida unterwandert haben, die kriminelle Akte gegen Kuba planten.

Drei Monate vorher war seitens der Regierung in Havanna einer Delegation desselben FBI umfangreiches Aktenmaterial übergeben worden, aus dem sich ergeben sollte, dass Gruppen von Exilkubanern in Florida weit über hundert Anschläge auf Kuba geplant haben sollen. Die fünf Gefangenen kamen sofort in Isolationshaft. Sie wurden der Verschwörung zur Spionage angeklagt, einer von ihnen auch der Verschwörung zum Mord. Im Dezember 2001 wurden sie zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt. Prozessbeobachter kritisierten, dass der Prozess in Miami nicht fair gewesen sei und Beweise fehlten. Die Verurteilten legten Berufung ein.

Im Mai 2001 stellte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen (Menschenrechtskommission) nach Prüfung des Falles fest, dass die Freiheitsentziehung der Miami Five willkürlich ist und einen Verstoß gegen Artikel 14 des Internationalen Paktes über zivile und politische Recht darstellt. Die Arbeitsgruppe forderte die US-Regierung auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, der Situation abzuhelfen. In Atlanta fand 2005 eine Anhörung vor drei Richtern des Berufungsgerichts statt, bei der ausländische Juristen auch aus Deutschland als Beobachter teilnehmen konnten. Die Richter stellten fest, dass die Strafurteile wegen vorurteilsbelasteter Atmosphäre ergangen waren und aufzuheben seien.

Ein Jahr später hob das Gericht in anderer Zusammensetzung dieses Urteil auf. Wieder waren ausländische Beobachter anwesend, auch zwei deutsche Juristen. Diese bestätigten übereinstimmend die erheblichen Zweifel daran, dass die Verurteilung der Miami Five in Florida in einem fairen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande gekommen ist.

Äußerst problematisch waren und sind auch die Haftbedingungen der Verurteilten. Sie wurden in Hochsicherheitsgefängnisse auf die USA verteilt. Lange Zeiten waren sie immer wieder in Isolationshaft. Selbst den Ehefrauen zweier Inhaftierter wurde und wird das Besuchsrecht bei Ihren Ehemännern dauerhaft verweigert, indem sie keine zeitlich begrenzten Visa für die USA erhalten.

René González Sehwerert wurde im Oktober 2011 freigelassen. Allerdings darf er nicht weiter nach Kuba ausreisen. Er muss bis 2014 versehen mit einer elektronischen Fußfessel in den USA bleiben.

Nicht nur Amnesty International, der UN-Menschenrechtsrat, auch zahlreiche weitere Menschenrechts- und Solidaritätsgruppen haben in den vergangenen Jahren viel Aufklärungsarbeit zum Schicksal der Miami Five geleistet. Sie haben sich unermüdlich für die Freilassung der Fünf eingesetzt, für bis zur Freilassung verbesserte Haftbedingungen und das Besuchsrecht für die Ehefrauen. Angesichts der gravierenden Menschenrechtsverletzungen, der schwerwiegenden Verfahrensmängeln und der auffallend schlechten Haftbedingungen unterstützen wir diese Forderung.

Dem Antrag der Linken, der diese Forderungen enthält, stimmen wir zu. Es geht um die Einhaltung von Menschenrechten und das Recht auf ein faires Verfahren, die wir überall einfordern auch von den USA. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich für die Freilassung der Miami Five einsetzt und für die Forderung der humanitären Selbstverständlichkeit, dass die Ehefrauen ihre Männer im Gefängnis besuchen können und der freigelassene Kubaner in seine Heimat Kuba ausreisen kann. Ideologische Brillen sind hier doch fehl am Platze.

Zugehörige Dateien:
12_04_26_Rede_Miami 5_Ströbele.pdfDownload (9 kb)