Wahlkampf 2013

Änderung der Pfändungsfreigrenzen

26.09.2001: Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern
und Maßnahmen zur Verhinderung des Terrorismus

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz möchte ich nur sagen, dass es ein gutes Gesetz ist und dass wir es heute verabschieden sollten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Schade!)

Zwar ist das eine wichtige Materie. Aber heute gibt es noch Wichtigeres, worüber diskutiert werden muss. Deshalb werde ich die wenigen Minuten meiner Redezeit auf einen anderen Punkt verwenden.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Obwohl das ein wichtiges Gesetz ist!)

Œ Ein sehr wichtiges Gesetz! Ich habe für den Deutschen Bundestag kandidiert

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Oh!)

und sehe meine Aufgabe in der Politik unter anderem darin, Gesetze, die unter einer terroristischen Bedrohung in den 70er-Jahren vom Deutschen Bundestag erlassen worden sind, und Maßnahmen, die damals einge- leitet und umgesetzt worden sind,

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Die waren notwendig!)

zu überprüfen und eventuell zu korrigieren.

Heute befinde ich mich in einer Situation, in der wieder wegen einer terroristischen Bedrohung uns allen, auch mir und meiner Fraktion, die Entscheidung abverlangt wird, ob es mehr Repressionen geben soll und die Freiheitsrechte stärker eingeschränkt werden sollen. Ich möchte nicht, dass man in einem Vierteljahrhundert über den heutigen Deutschen Bundestag und die heutige Gesellschaft sagen wird: Was haben die damals aus Angst vor einer bestimmten Form des Terrorismus, wie er in New York und Washington sichtbar geworden ist, bloß mit dem Rechtsstaat und der freiheitlichen Demokratie gemacht!

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Wir haben doch den Terror der RAF auch damit kaputtgekriegt!)

Deshalb ist für mich und meine Fraktion wichtig, dass bei allen Maßnahmen, die jetzt vorgeschlagen werden und über die wir diskutieren, bestimmte Leitprinzipien eingehalten werden:

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Für uns ist das auch wichtig!)

Erstens. Wir müssen alle vorgeschlagenen gesetzgebe- rischen, finanziellen und sonstige Maßnahmen daraufhin überprüfen, ob sie geeignet gewesen wären, eine solche Form des Terrorismus, wie er in den USA sichtbar geworden ist, zu verhindern bzw. das Risiko eines solchen Anschlags zu vermindern.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Das ist selbstver- ständlich!)

Œ Das ist nicht immer selbstverständlich gewesen, Herr Kollege Geis.

Zweitens. Wir müssen uns bei jeder einzelnen Maß- nahme und bei jedem Gesetzesvorhaben immer fragen: Ist die Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Freiheitsrechte der Gesellschaft nicht zu groß im Vergleich zu dem, was mit der entsprechenden Maßnahme in der Gesellschaft erreicht werden kann?

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Wenn sie notwendig ist!)

Anhand dieser Kriterien wollen wir über alles schonungslos, rückhaltlos und vorbehaltlos diskutieren.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/ CSU]: Sie haben die Wirksamkeit der damaligen Gesetze auch bezweifelt!)

Auch ich bin dafür, dass es Maßnahmen geben muss, die in Zukunft solche terroristischen Anschläge wie die in den USA verhindern helfen Œ ich glaube, das ist das wichtigste Ziel Œ und die dazu beitragen, dass die Verantwortlichen dieser Anschläge wirksam zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber alles, was darüber hinausgeht, müssen wir vermeiden,

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir werden es schon nicht übertreiben!)

weil sich eine parlamentarische, tolerante, freiheitliche und rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung nicht nur bei Schönwetterlagen, sondern gerade in einer solchen Ausnahmesituation wie der jetzigen bewähren muss. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, mit denen wir uns anfreunden können.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Mit welchen nicht?)

Œ Einige Maßnahmen, die Sie vorgeschlagen haben Œ ich erwähne nur § 12 FAG, die Kronzeugenregelung und den geplanten § 129 b StGB Œ, gehen uns in der jetzigen Form zu weit. Das heißt nicht, dass wir darüber nicht weiterhin diskutieren sollten, um Lösungen zu finden, mit denen wir alle leben können und die wir alle auch noch in 25 Jahren Œ ich bin dann schon sehr alt Œ rechtfertigen können. Wir sollten dann sagen können: Es war richtig und notwendig; wir haben die freiheitliche, tolerante Demokratie trotzdem nicht aufgegeben, sondern wir haben die rechtsstaatlichen Regeln gewahrt. Œ Das ist unser Leitprinzip.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)