Wahlkampf 2013

BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten: Keine Vorabinformationen für den Bundestag

21.10.2014: Die Bundesregierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatten die Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul und Claudia Roth.

Auskünfte zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen bei Rüstungsgeschäften müsse die Bundesregierung somit nicht erteilen, stellten die Richter fest. Dies gelte etwa für sogenannte Voranfragen, mit denen Rüstungskonzerne lange vor einem Geschäft klären, ob ein Ausfuhrvorhaben Aussicht auf eine Genehmigung hat. In diesem frühen Stadium sei der Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung besonders geschützt, entschied das oberste deutsche Gericht

Allerdings müsse die Bundesregierung Abgeordneten auf deren Anfrage Auskunft darüber geben, ob ein bestimmtes Rüstungsgeschäft vom Bundessicherheitsrat genehmigt worden sei oder nicht. Die Bundesregierung hatte dies in der Vergangenheit unter Verweis auf die Geheimhaltung im Bundessicherheitsrat häufig abgelehnt.

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