Wahlkampf 2013

Keine Schlupflöcher im novellierten Parteiengesetz

28.03.2002: Zu den Pressemeldungen zur Novellierung des Parteiengesetzes erklärt der Obmann im CDU-Parteispenden-Untersuchungsausschuss Christian Ströbele:

Es wird keine Schlupflöcher im novellierten Parteiengesetz geben, durch die sich die Parteien der Sanktionierung von Verstößen gegen das Parteiengesetz entziehen könnten. Ganz im Gegenteil, zu den bisherigen erheblichen Strafgeldern in Höhe des dreifachen Betrages, die die Parteien für unrichtige Angaben zu Spenden zahlen müssen, werden Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen für die Verantwortlichen hinzukommen. Die Novellierung zielt gerade darauf ab, sichtbar gewordene Schlupflöcher zu schließen und die Sanktionen für Verstöße gegen das Parteiengesetz entscheidend zu verschärfen.

Richtig ist lediglich, dass eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werden soll, die Parteien selbst zur freiwilligen Anzeige von Unrichtigkeiten des Rechenschaftsberichts zu ermuntern und so zu mehr Transparenz beizutragen.

Wenn eine Anzeige tatsächlich freiwillig erfolgt, also nicht unter dem Druck von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und bevor der Bundestagspräsident davon Kenntnis hat, sollen Sanktionen entfallen. Eine solche Regelung entspricht der von Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung. Die vorgesehene Regelung würde keineswegs dazu führen, dass die SPD sich Strafgeldern im Zusammenhang mit den verschleierten Zuwendungen entziehen könnte, schon gar nicht nachträglich.

In Köln haben sich die Herren Rüther und Biciste erst offenbart, als die Staatsanwaltschaft die Zuwendungen an sie ermittelt hatte. Die Partei hat erst danach die Unrichtigkeiten festgestellt und dem Bundestagspräsidenten gemeldet.

Gerade in solchen Fällen sollen die Sanktionen für die Partei auch nach der Novellierung in vollem Umfang wie bisher bleiben. Hinzu kommen soll künftig sogar eine persönliche Strafbarkeit. Eine Rückwirkung der Gesetzesnovellierung kommt für uns nicht in Frage.

Allen Hinweisen der Bundestagsverwaltung auf unbeabsichtigte und unerwünschte Folgen der Gesetzesnovellierung werden wir nachgehen und in den Schlussberatungen Rechnung tragen.