Wahlkampf 2013

Karlsruhe stärkt Minderheitenrechte - Grüne drängen auf Straffung der Arbeit im Untersuchungsausschuß

10.04.2002: Presseerklärung von Christian Ströbele zum weiteren Verfahren im Parteispenden-Untersuchungsausschuss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruhe stärkt Minderheitenrechte - Grüne drängen auf Straffung der Arbeit

Zum weiteren Verfahren im Parteispenden-Untersuchungsausschuss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Hans Christian Ströbele, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im 1. Untersuchungsausschuss:

Bündnis 90/Die Grünen werden auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf drängen, dass der Untersuchungsausschuss einen sachgerechten qualifizierten Abschlussbericht so rechtzeitig vorlegt, dass dieser im Parlament und der Öffentlichkeit in dieser Wahlperiode ausreichend diskutiert werden kann. Die Wählerinnen und Wähler müssen vor der Wahl wissen, was an illegaler Spendenpraxis, Korruption und gekaufter Politik in Deutschland festgestellt wurde.

Die Beweisaufnahme muss gestrafft und auf die Themen und Spendenaffären konzentriert werden, die in der verbliebenen Zeit noch sinnvoll behandelt und tatsächlich aufgeklärt werden können. Ich setze mich dafür ein, notfalls Sondersitzungen anzusetzen, um wichtige Zeugen zu hören und einen Nachtrag zum Abschlussbericht zu erstellen. Es würde nicht den Intentionen des höchsten Gerichts entsprechen, wenn sein Urteil dazu missbraucht würde, die wichtige Aufklärungsarbeit des Ausschusses durch die Befassung mit immer neuen Komplexen, die ohnehin nicht mehr abgeschlossen werden können, zuzuschütten und zu behindern.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte daher der Bundesfinanzminister zeitnah als Zeuge gehört werden. Im übrigen muss die weitere Aufklärung der Spendenaffäre in Köln Vorrang vor der Behandlung von neuen Themen aus dem Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der SPD haben. Das Gericht hat dem Ausschuss ausdrücklich gestattet, solche Prioritäten zu setzen.

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Rechte der parlamentarischen Minderheiten in Untersuchungsausschüssen gegenüber der verfahrensmächtigen Mehrheit werden gestärkt. Das ist gut so, nicht nur für die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses, sondern auch für die Arbeit zukünftiger Untersuchungsausschüsse. Gerade um Minderheitenrechte zu verbessern, hat sich meine Fraktion schon seit Beginn der parlamentarischen Arbeit für ein Untersuchungsausschuss-Gesetz ausgesprochen. Dieses ist von der Koalition in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht und nach anfänglichem Widerstand der CDU/CSU mit Zustimmung auch der anderen Fraktionen verabschiedet worden. Das neue Gesetz setzt die meisten Grundsätze zur Stärkung der Minderheitenrechte um, wie vom Bundesverfassungsgericht jetzt gefordert. In der Urteilsbegründung hat das Gericht dies ausdrücklich gewürdigt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss nun aber auch die "qualifizierte Minderheit" CDU/CSU konstruktiv am weiteren Verfahren im Ausschuss mitwirken. Dies hat sie in der Vergangenheit fast durchweg vermissen lassen. Die CDU/CSU muss nun die Zeugen benennen, deren Anhörung sie im Rahmen der verbleibenden Zeit für "unabdingbar" hält. Legt sich die Union hier nicht bald fest, so liegt der Verdacht des Rechtsmissbrauches durch die qualifizierte Minderheit nahe. Für diesen Fall würde die Union sich und den jetzt gestärkten Minderheitenrechten in Untersuchungsausschüssen einen Bärendienst erweisen.