Wahlkampf 2013

Tierschutz endlich im Grundgesetz

17.05.2002: Presseerklärung zum Beschluß des Bundestages, den Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes aufzunehmen

Tierschutz endlich im Grundgesetz: Einsatz hat sich gelohnt

Zum heutigen Beschluß des Bundestages, den Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes aufzunehmen, erklärt der zuständige Berichterstatter der Fraktion Bündnis 90/Grüne, Hans-Christian Ströbele:

Endlich wird der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen, den künftig Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwal-tung gleichwertig mit dem Naturschutz als Staatsziel zu achten haben. Auch Universitäten und Unternehmen werden in ihren Forschungslabors jetzt die Quälerei von Versuchstieren ändern müssen. Meine jahrelangen intensiven Bemühungen und Verhandlungen seit Beginn dieser Wahlperiode, diese Schutzklausel gegen massive Widerstände der CDU/CSU und aus Wirtschaft und Forschung zu erreichen, haben sich schließlich gelohnt. Nachdem entsprechende grüne Vorstöße in der Verfassungsreformkommission 1990 bis 1994 sowie durch einen rotgrünen Gesetzentwurf 1999 jeweils an der Blockade der Union gescheitert waren, begrüße ich sehr, daß die Christdemokraten diesen Weg schließlich doch mitgetragen haben und die nötige 2/3-Mehrheit zur Grundgesetzänderung ermöglicht haben. Dieser Schwenk war gewiß auch dadurch motiviert, daß die Union im beginnenden Wahlkampf nicht als tierschutzfeindlich dastehen wollte. Mein Dank gilt der engagierten Lobby-Arbeit der Tierschutzverbände, die meine Verhandlungen mit den anderen Fraktionen erheblich unterstützt hat.