Union muss Konsequenzen aus der Parteispenden-Affäre ziehen
12.06.2002: Presseerklärung zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zum Rechenschaftsbericht der CDU/CSU
Christian Ströbele, Obmann im Parteispenden-Untersuchungsausschuss erklärt:
Wir begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, wonach Rechenschaftsberichte der Parteien sachlich richtig sein müssen. Dies entsprach schon immer unserer Rechtsauffassung. Das gegenteilige Urteil der ersten Instanz, das auf breites Unverständnis gestoßen ist, ist damit aufgehoben.
Für den Bürger wäre es auch nicht nachvollziehbar gewesen, dass Parteien sachlich falsche Parteispenden-Berichte einreichen können, während jeder Steuerzahler beim Finanzamt eine korrekte Steuererklärung abgegeben muss.
Das von rot-grün novellierte Parteien-Gesetz hat einer solch widersinnigen Interpretation einen Riegel vorgeschoben: nach § 23 müssen Rechenschaftsberichte über die Parteifinanzen nun "wahrheitsgemäß" und nach bestem Wissen und Gewissen" abgefasst werden.
Wir rufen die Union auf, jetzt endlich Konsequenzen aus der Parteispenden-Affäre zu ziehen und die vom Bundestagspräsidenten zu Recht verhängten Strafgelder zu zahlen.
Download: www2.stroebele-online.de/upload/parteispenden_bericht.pdf