Wahlkampf 2013

Ließ Bundesverfassungsschutz zu, dass eigener V-Mann zum Sturm auf den "Reichstag" und Mord an Abgeordneten aufrief?

14.08.2002: Presseerklärung von Hans-Christian Ströbele zu den Berichten über Straftaten eines V-Manns des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Neonazi-Szene

Ließ Bundesverfassungsschutz zu, dass eigener V-Mann zum Sturm auf den "Reichstag" und Mord an Abgeordneten aufrief?

Zu den Berichten über Straftaten eines V-Manns des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Neonazi-Szene erklärt Hans-Christian Ströbele, MdB:

Neuere Erkenntnisse lassen das Zusammenwirken des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit seinem mutmaßlichen V-Mann Mirko H. in immer kurioserem Licht erscheinen. Hierdurch wird die Frage aufgeworfen, ob das Bundesamt zuließ oder gar veranlasste und mitfinanzierte, dass Mirko H. in der vom ihm produzierten und verbreiteten CD "Ran an den Feind" der Neonazi-Band "Landser" zum Mord an Bundestagsabgeordneten aufrief. Das Bundesamt selbst zitiert in seinem Verfassungsschutzbericht 2000, Seite 38 aus Texten dieser CD, wo u.a. zur Jagd auf die "Demokratiemeute" aufgerufen wird mit der Parole "...stürmt den Reichstag, räuchert sie aus, macht der Rattenbande den Garaus." Außerdem wird Gewalt gegen Juden und Ausländer propagiert ("Irgendwer wollte den Niggern erzählen, sie hätte das freie Recht zu wählen. Das haben sie auch: Strick um den Hals oder Kugel in den Bauch?" ..."Kameraden, Kameraden, es lautet der Befehl: Ran an den Feind, Bomben auf Israel!"). Ähnliche Aufrufe der kriminellen Vereinigung Hammerskins soll Mirko H. als deren Führungsmitglied verbreitet haben, über deren Tun das BfV ebenfalls separat publizierte.

Die Bundesregierung sollte den Bundestagsabgeordneten kurzfristig, vollständig und plausibel darlegen, wie es zu solchen Aktivitäten ihres mutmaßlichen V-Manns kam, wer davon wußte und ob dies gefördert wurde. Warum wurde gerade damit die Gefährlichkeit der Neonazi-Musikszene und die Notwendigkeit von Verfassungsschutzmaßnahmen dagegen begründet? Die bekannt gewordenen Vorgänge werfen - ähnlich wie im NPD-Verbotsverfahren - die Frage auf, wer diese Nazi-Aktivitäten letztlich mitverantwortete und ob der Staat solche Mordaufrufe nicht hätte leicht unterbinden können bzw. müssen.