CDU/CSU-Beschluß halbherzig: Alle V-Leute dauerhaft aus NPD und Nazi-Organisationen abziehen!
15.03.2012: Zum gestrigen Beschluss der Unions-Innenminister, V-Leute lediglich aus NPD-Vorständen nur vorübergehend stillzulegen, erklärt Hans Christian Ströbele:
Der Beschluss war überfällig. Denn V-Leute in rechtsextremistische Parteien oder Organisationen stiften mehr Schaden als Nutzen für die Sicherheitsbehörden: ganz egal ob sie Vorständler sind oder nur einfache Mitglieder. Überzeugte Nazis bleiben sie allemal, sonst würden sie es dort nicht aushalten oder rasch auffliegen. So fließt ihr steuerfinanzierter V-Mann-Lohn gewiss oft direkt in die rechte Tätigkeit.
Doch der gestrige Beschluss bleibt insofern auf halben Weg stehen, als er nur Vorständler statt jegliche V-Leute erfasst und diese nur vorübergehend statt endgültig abschaltet. Damit berührt der Beschluss die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts aus 2003, der Staat beeinflusse die NPD durch V-Leute, nur formal und am Rande statt diese gänzlich und dauerhaft auszuräumen.
Denn auch V-Leute ohne Vorstandsamt können maßgeblich die Tätigkeit der NPD oder anderer rechter Verbände bestimmen, wie viele Beispiele zeigen: etwa durch ihr VM-Geld oder durch organisierte bzw. provozierte Gewalttätigkeiten der Mitglieder.
Nach diesem Beschluss ist keineswegs die Bahn frei für einen neuen NPD-Verbotsantrag. Dessen Erfolgsaussichten sähe ich weiterhin sehr skeptisch.