Regierungsentwurf zur Bestrafung Islamismus-Verdächtiger untauglich und verfassungswidrig
03.02.2015: Das Bundeskabinett will morgen einen Gesetzentwurf beschließen, der Auslandsreisen Islamismus-Verdächtiger sowie unterstützende Geldsammlungen unter Strafe stellt. Dazu erklärt Hans-Christian Ströbele:
Justitia benötigt ausreichend Personal und Ausstattung statt Aktionismus. |
Der Gesetzentwurf verlagert die ohnehin schon geltend und weitreichende Strafbarkeit von Terror- Unterstützung und -Finanzierung noch weiter in ein diffuses Vorfeld. Dies verletzt den Verfassungsgrundsatz, dass die Bürger strafbares und legales Verhalten eindeutig unterscheiden können müssen. Umso unverhältnismäßiger, dass der Gesetzentwurf zugleich die Strafandrohung noch erhöht.
Der Gesetzentwurf bringt den Bürgern auch nicht mehr Sicherheit: er taugt nicht, mehr Tatverdächtige überführen und verurteilen zu können. Dazu reicht nämlich nicht eine bloße Reise in eine verdächtige Region, wo auch Terroristen ausgebildet werden. Vielmehr darf laut Bundesgerichtshof ein Tatverdächtiger nur dann verfolgt und bestraft werden, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er bei der Reise schon fest entschlossen ist, ggf. mit Hilfe einer Ausbildung später schwere Straftaten zu begehen. Spätestens an dieser Voraussetzung wird eine Bestrafung auch aufgrund der geplanten Gesetzesänderung scheitern, stellt sogar der Bund Deutscher Kriminalbeamter fest.
Auch die neue Strafvorschrift gegen die Sammlung und Zuwendung verdächtiger Vermögenswerte ohne Zweckbestimmung zur Terrorförderung ist bedenklich unbestimmt. Befremdlich ist, dass der Entwurfstext einerseits solche nachzuweisende Zweckbestimmung aus dem geltenden Recht streicht, andererseits aber in der Entwurfs-Begründung wieder eine "enge Auslegung" und "Unrechtsvereinbarung" fordert.
Das ganze Vorhaben dient somit bloß zum aktionistischen Nachweis, dass die Regierung irgendetwas tut, und sei es auch noch so substanzlos.
Viel wichtiger für die Sicherheit der Menschen wäre, die Strafverfolgungsbehörden mit ausreichend Ausstattung und Personal in die Lage zu versetzen, Straftaten auch in diesem Bereich wirksam aufklären und verfolgen zu können.