Wahlkampf 2013

Psychiatrie: Reform der Bundesregierung bleibt halbherzig

04.11.2015: Zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur der Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern gemäß Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB), erklären Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Rechtsausschuss:

Eine Reform ist längst überfällig. Es werden zu viele Menschen oft jahrelang eingesperrt und mit Medikamenten "ruhig" gestellt, ohne dass ein ausreichendes Anlassverhalten dies rechtfertigen könnte. Häufig wird ihnen auf entwürdigende Weise viel länger die Freiheit entzogen, als dies bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen derselben Tat der Fall gewesen wäre. Eine Maßregel aber darf für den betroffenen Menschen nicht grundrechtsverletzender sein als eine Kriminalstrafe. Ohnehin besteht der beste Schutz der Allgemeinheit aus frühzeitiger Hilfe, Therapie und Nachsorge.

Die Bundesregierung adressiert wichtige Punkte - bleibt aber halbherzig, wenn es konkret wird. Sie benennt nun engere Anordnungsvoraussetzungen, um die Schwelle zur Unterbringung zu erhöhen. Dabei geht sie jedoch nicht weit genug. Die neuen Voraussetzungen berücksichtigen längst nicht ausreichend den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Taten mit nur wirtschaftlichem Schaden sollten keine unbefristete Unterbringung rechtfertigen. Nicht verhältnismäßig ist, dass bei Vorliegen von "besonderen Umständen" auch leichtere Ausgangstaten für eine Unterbringung ausreichen sollen.

Wir fordern eine radikale echte Reform des Maßregelrechts statt nur eine kleinteilige Novellierung. Wir setzen uns ein für eine Unterbringung, die rechtsstaatlichen Anforderungen genügt und gute, am Bedarf der Patientinnen und Patienten, orientierte Hilfs- und Versorgungsangebote bereithält. Dauer und Intensität einer Maßregel müssen sich am konsequenten Schutz der Grundrechte der Betroffenen orientieren. Wirklich effektiver Rechtsschutz muss garantiert sein. Zudem gehört das gesamte Gutachterwesen auf den Prüfstand. In jedem Fall müssen mögliche weniger einschneidende, nicht freiheitsentziehende Maßnahmen geprüft werden. Zwingend zu beachten sind außerdem die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf dringend nachbessern, um eine verhältnismäßige Gewichtung zwischen dem Freiheitsentzug des Einzelnen einerseits und dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft andererseits zu schaffen. Der Fall von Gustl Mollath hat exemplarisch die Schwächen des geltenden Unterbringungsrechts aufgezeigt. Die nun von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen hätten die unrechtmäßige Unterbringung von Mollath aber wohl kaum verhindert.