Wahlkampf 2013

Whistleblowerschutz: Taten statt nur Worte, Herr Maas!

13.05.2016: Es ist erfreulich, dass nun auch endlich ein Regierungsmitglied der Großen Koalition die dringende Notwendigkeit für einen besseren Whistleblowerschutz erkennt. Anlässlich des Korruptionsgipfels in London hatte Bundesjustizminister Maas gefordert, dass Hinweisgeber unter bestimmten Umständen straflos bleiben müssten. Nicht nur die Enthüllungen rund um die Panama Papers und die VW- und andere Abgasaffären haben jüngst deutlich gemacht, dass Menschen, die auf Missstände und illegale Aktivitäten in Unternehmen oder Behörden hinweisen, mehr Rechtssicherheit und gesetzlichen Schutz vor arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen benötigen.

Jetzt muss der Minister seinen Worten nur noch Taten folgen lassen. Im heute im Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften, hat die Bundesregierung es leider versäumt, weiterreichende Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern für diesen Bereich zu verankern. Sie begnügt sich hier mit der Einrichtung eines Hinweisgebersystems durch die BaFin.

Im vergangenen Sommer, als das Grüne Whistleblowerschutzgesetz zur Abstimmung stand, hat die Große Koalition es abgelehnt und bis heute nichts eigenes vorgelegt. Hier, zum Nachlesen, meine dazu gehaltene Rede vor dem Deutschen Bundestag.

Daher mein Appell an Minister Maas: legen sie endlich ein umfassendes Schutzgesetz vor - sie dürfen auch gerne bei uns abschreiben.

Zugehörige Dateien:
Grüner Gesetzentwurf zum WhistleblowerschutzDownload (265 kb)