Wahlkampf 2013

"Strafrecht ist nicht das richtige Mittel für mehr Schutz und Wertschätzung von Einsatzkräften"

09.02.2017: kommentiert Hans-Christian Ströbele den Beschluss des Bundeskabinetts vom 08. Februar 2016 zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung:

Wenn Rettungskräfte, Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte zum Wohl der Bevölkerung unterwegs sind, haben sie Anspruch auf Respekt, Anerkennung und Schutz.

Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung, Übergriffe auf diese Personengruppen härter zu bestrafen, sind jedoch nicht gerechtfertigt. Wie alle Bürgerinnen und Bürger sind auch Polizeibeamte, ob uniformiert oder in zivil, durch die allgemeinen Strafvorschriften ausreichend vor Beleidingung, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung und jeglichen tätlichen Angriffen geschützt. Beim Strafmaß wird auch regelmäßig strafverschärfend berücksichtigt, wenn sich solche Straftaten gegen Polizisten richten.

Eine Begründung für eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen, die leider auch vermehrt Beschimpfungen, Bedrohungen, gar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, wie Lehrer, Richter, Amtsärzte, Sozialarbeiter, Bürgermeister oder Politiker, gibt die Bundesregierung nicht. All diese Menschen sind nicht weniger schutzbedürftig. Warum soll eine Beleidigung, Bedrohung oder ein tätlicher Angriff auf eine Lehrerin, einen Arzt oder Mitarbeitende im Jobcenter, bei der Ausländerbehörde, Minister oder Abgeordneten weniger schlimm und strafwürdig sein, als der auf einen Polizeibeamten auf Streife oder in der Kaffeepause? Die geplante Regelung misst Gefährdungen mit zweierlei Maß und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.

Es gibt andere und geeignetere Wege, Wertschätzung gegenüber Polizeibeamten und Rettungskräften auszudrücken, etwa durch bessere Ausstattung, mehr Personal oder geregeltere Arbeitszeiten.