Wahlkampf 2013

Rede im Bundestag zum Thema Abgeordnetenbestechung

21.02.2014: Hans-Christian Ströbele redete heute in der Bundestagsdebatte über Abgeordnetenbestechung und warb bei der Großen Koalition für den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

  

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war vor langer, langer Zeit, da hat eine Ministerin einer rot-grünen Regierung die Abgeordneten des Bundestages darüber informiert, dass sie bei der UNO ein Abkommen vereinbart habe, das weltweit die Abgeordnetenbestechung wie die Bestechung von Amtspersonen unter Strafe stellen soll. Sie hat gesagt, dass sie das unterschreiben möchte. Viele, viele Abgeordnete haben gesagt: Tu das nicht, tu das nicht!

Die Staatsanwälte werden uns alle ins Gefängnis bringen oder jedenfalls unseren Ruf schädigen. - Die mutige Ministerin hat trotzdem am 9. Dezember 2003 unterschrieben, also vor mehr als einem Jahrzehnt. Heute sollten wir dieses Abkommen endlich ratifizieren. Wir haben einen Vorschlag dazu vorgelegt.

Wir reden ja hier heute nicht nur über Diätenerhöhungen, sondern auch über den von der Koalition vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 108 e Strafgesetzbuch, Abgeordnetenbestechung. Ich sage: Es ist gut, dass endlich das ganze Haus einen solchen Gesetzentwurf verabschiedet.

Nur: Auch ein guter Gesetzentwurf kann noch besser werden.

Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt. Wir sagen: Die Einschränkung, dass nur dann bestraft wird, wenn ein Auftrag oder eine Weisung nachgewiesen wird - das wird ganz selten der Fall sein -, ist zu eng. Wir wollen diese Worte ganz streichen; denn wir brauchen sie nicht. Wir haben dazu aber auch eine Alternative vorgelegt und gesagt: Wenn das Handeln des Abgeordneten zur Durchsetzung der Interessen eines Dritten geschieht, dann soll die Strafbarkeit einsetzen. - Ich sage Ihnen: Nehmen Sie unseren Änderungsantrag an! Dann können wir mit noch besserem Gewissen zustimmen. Wir werden aber in jedem Fall zustimmen.

Nun haben Sie diesen Gesetzentwurf, der positiv ist, mit der Debatte über die Abgeordnetendiätenerhöhung verbunden. Ich sage Ihnen: Dieser gute Gesetzentwurf darf nicht als Alibi für die schnelle Verabschiedung des Entwurfs des Diätenerhöhungsgesetzes dienen.

Die Eile, mit der der Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung durch den Bundestag gewunken werden soll - innerhalb von einer Woche und ohne anständige Beratung -, zeigt bzw. atmet Ihr schlechtes Gewissen, Ihre Furcht. Da müssen Sie sich nicht wundern, dass Sie deshalb "gebissen" werden, von der Öffentlichkeit und von uns.

weiterführend: www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/ein-erster-schritt-gegen-korruption-weitere-muessen-folgen_ID_4390934.html