Wahlkampf 2013

Rede von Ströbele im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Aufhebung des Artikel 10-Gesetzes

31.03.2017: Rede Hans-Christian Ströbele am 29.3.2017 im Plenum des Bundestages zur 1. Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Artikel 10-Gesetzes und weiterer Gesetze mit Befugnis für die Nachrichtendienste des Bundes zu Beschränkungen von Art. 10 des Grundgesetzes. Die Rede wurde zu Protokoll gegeben. Hier können Sie die ganze Rede lesen:

Mit diesem Gesetzentwurf, für die die LINKE primär ein "Fleiß-Kärtchen" verdient, will sie das G-10-Gesetz aufheben und diverse Gesetze bezüglich Telekommunikationsüberwachung anpassen. Das "G-10" sei für die Bekämpfung der darin genannten Gefahren weder geeignet, erforderlich noch angemessen.

In weitem Umfang die Kritik an zunehmender Telekommunikationsüberwachung; wir haben dies schon weit früher kritisiert, als es LINKE bzw. PDS noch gar nicht gab.

Die Problemanalyse und Schlussfolgerung der LINKEN in ihrem Gesetzentwurf ist aber in mehrfacher Hinsicht unscharf, unzutreffend und nicht weitreichend genug.

Unscharf ist die Analyse zum Beispiel, weil die LINKEN das Problem zunehmender Kommunikationsüberwachung nicht wie nötig schon verorten bei der 1968 verfügten Einschränkung des Grundrechts auf Fernmeldefreiheit. Vielmehr setzt die Kritik der Einbringer erst an bei dem Ausführungsgesetz hierzu, dem G10.

Dieses Gesetz ist in der Tat seither vielfach erweitert worden, wie auch wir kritisiert haben.

Unzutreffend scheint uns etwa die Analyse hinsichtlich des Umfangs bzw. der zahlenmäßigen Bedeutung formeller G10-Überwachungen. Denn nach dem kürzlich veröffentlichten Bericht des Bundestages hat der BND im Jahr 2015 aus nur 2000 strategisch erfassten Kommunikationen nur 52 als relevant eingestuft und weiterbearbeitet. Die Presse fasste dies ironisch zusammen als "eine Mail pro Woche". Ähnlich gering sind die Zahlen bei individueller G10-Überwachung.

Dem gegenüber sind nach Quantität und Qualität weit bedeutsamer die Millionen-fachen Massenüberwachungen sogenannter Routineverkehre, die der BND im Ausland durchführt. Dazu hat der NSA-Untersuchungsausschuss ja sehr viele Details zutage gefördert. Dieses Problem aber würde nicht beseitigt, ja soweit erkennbar nicht einmal berührt durch den Gesetzentwurf. Insofern ist dieser Regelungsentwurf nicht weitreichend genug.

Die Schlussfolgerungen des Gesetzentwurfs sind sogar teils richtiggehend kontraproduktiv.

Ein Beispiel: wir teilen zwar die Analyse des Gesetzentwurfs, die im G10 vorgesehene sogenannte G10-Kommission zur Kontrolle solcher Überwachungen sei zu schwach ausgestaltet und werde durch die Regierung sogar ausgetrickst. Doch die daraus gezogene Folgerung des Gesetzentwurfs, dieses Kontrollgremium ganz abzuschaffen, verbessert diese Lage überhaupt nicht.

Ein zweites ärgeres Beispiel: die Initiatoren des Entwurfs meinen, bei Abschaffung des G10 könnte ja entsprechende Kommunikationsüberwachung künftig alternativ durch die Polizei durchgeführt werden aufgrund § 100a StPO, ohne dass eine Schutzlücke verbleibe. Diese Folgerung halten wir schon für rechtspolitisch zumindest bedenklich, der Polizei noch mehr bisher geheimdienstliche Befugnisse zu übertragen.

Uns scheint außerdem diese Annahme, die G10-Befugnisse könnten alternativ 1:1 wahrgenommen werden durch schon bestehende polizeiliche Befugnisse, auch rechtlich nicht sorgfältig subsumiert zu sein, sondern eher vom politischen Bemühen darum getragen.

Außerdem: Wenn bloß die wahrnehmenden Behörden und Rechtsgrundlagen ausgetauscht würden, wo läge dann überhaupt der Mehrwert für die Bürgerrechte, den Umfang der Überwachung zu reduzieren?

Und schließlich glauben offenbar die Einbringer selbst nicht ihre kühne These, bei Abschaffung des G10 drohe keine Schutzlücke. Die Einbringer schreiben nämlich auf Seite 28 ihres Entwurfs als letzten Satz selbst einschränkend: "Es ergibt sich mithin keine Schutzlücke, wenn §§ 5 und 8 G 10 abgeschafft werden. Jedenfalls DANN NICHT, wenn es um die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geht. "

Damit räumen die Initiatoren des Entwurfs selbst drohende Schutzlücken ein, wenn die strategische Auslandsüberwachung ("§ 5") entfiele, die über Deutschland hinaus etwa auf internationalen Waffenhandel und Kriegsgefahren zielt. Denn wer sollte das mit welchen technischen Mitteln ersetzen: etwa die deutsche Polizei?

Und noch deutlicher wird die verbleibende Schutzlücke im zweiten von den LINKEN genannten Bereich des "§ 8": nämlich der Kommunikationsüberwachung des BND zugunsten im Ausland entführter Personen. Wie stellt sich die LINKE da die Alternative vor? Sollen künftig stattdessen etwa deutsche Polizisten mit Richtmikrofon und Peilgerät irgendwo durch den Urwald robben, um Entführte zu orten?

Ich karikiere dies hier bewusst. Doch schon diese wenigen Beispiele zeigen: über diesen Gesetzentwurf sollten auch die einbringenden Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion nochmals vertieft nachdenken. Dazu haben wir miteinander im Ausschuss Gelegenheit.