Wahlkampf 2013

Schriftliche Frage: Illegaler Waffenexport der Firma Heckler & Koch in südmexikanische Bundesstaaten

22.12.2010: Seit einigen Monaten läuft bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren gegen den Rüstungsproduzenten Heckler & Koch GmbH. Dieser soll gegen ein hohes Bestechungsgeld G36-Sturmgewehre nebst Ersatzteilen über Umwege entgegen der Waffenexportrichtlinien der Bundesregierung in zwei südmexikanischen Bundesstaaten geliefert haben.

Frage:

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass entgegen ihren Waffenexport-Richtlinien und ihrem Verbot 2007, Waffen in vier südmexikanische Bundesstaaten mit Menschenrechtsverletzungen zu liefern, der deutsche Rüstungsproduzent Heckler & Koch GmbH gegen hohes Bestechungsgeld G36-Sturmgewehre nebst Ersatzteilen über Umwege exakt in zwei dieser südmexikanischen Bundesstaaten geliefert sowie im Herbst 2008 dort im Staat Jalisco Polizisten daran ausgebildet hat (vgl. SWR-Report Mainz, 13. Dezember 2010), und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesem Vorgang ziehen, insbesondere bezüglich zukünftiger Anträge auf Genehmigung von Waffenexporten der Firma Heckler & Koch GmbH, nachdem Zweifel an deren Zuverlässigkeit begründet sind?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den behaupteten Umweglieferungen vor. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und das Außenwirtschaftsgesetz führt.

Die Bundesregierung wird im Lichte des Ergebnisses dieses Ermittlungsverfahren prüfen, ob wegen mangelnder Zuverlässigkeit des Unternehmens Genehmigungsverfahren auszusetzen oder erteilte Genehmigungen zurückzunehmen sind.

Im Übrigen findet bei jedem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung eine strikte Einzelfallprüfung statt. Sofern es keine Zweifel am Endverbleib der zu liefernden Kriegswaffen gibt und die übrigen für eine Genehmigung eines Kriegswaffenexports notwendigen rechtlichen und politischen Voraussetzungen gegeben sind, können Genehmigungen erteilt werden.