Wahlkampf 2013

BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten: Verfassungsrechtlicher Schutz von Kriegswaffen-Produzenten

22.10.2014: Hans-Christian Ströbele bewertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Informationspraxis der Bundesregierung bei Rüstungsexportentscheidungen vom 21.10.2014

Wir hatten Organklage gegen die Weigerung der Bundesregierung erhoben, unsere Fragen zum Export von 200 Leopard-Panzer an Saudi-Arabien zu beantworten.

Zurück aus Karlsruhe bewerte ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von heute: Das Gericht hat uns auch was gegeben, aber der Bundesregierung und den Rüstungskonzernen viel mehr. Wir Abgeordnete müssen nun Antwort bekommen auf Fragen nach den Rüstungsgütern, dem Auftragsvolumen und dem Empfängerland, aber erst wenn der Kriegswaffenexport genehmigt ist. Aus Gründen des Staatswohls darf die Regierung sogar diese nachträgliche Info verweigern.

Vor allem darf sie weiter auch vor dem Parlament geheim halten: Lieferbedingungen, Verkaufspreise, Auflagen für den Einsatz, Gründe der Exportentscheidungen, Vermittler, Nutznießer, Voranfragen und Vorentscheidungen zu Rüstungsexporten. Und weiter dürfen die Entscheidungen über Rüstungsexporte auf einen kleineren Kreis aus der Bundesregierung delegiert werden.

Besonders verfassungsrechtlich geschützt sollen die Unternehmen sein, die Kriegswaffen produzieren. Es geht um ihre Grundrechte auf Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie auf Berufsfreiheit. Das Interesse der Rüstungskonzerne an Geheimhaltung des Geschäfts soll bis zur endgültigen Genehmigungsentscheidung höher zu bewerten sein als das berechtigte Informationsinteresse der Abgeordneten. Schade.

Vielleicht hätten die Grundgesetzgeberinnen deutlicher in die Verfassung schreiben sollen, dass sie Herstellung und Export von Kriegswaffen grundsätzlich nicht wollen.